Verfahren in Heilbronn

Baby mit Duschtuch erstickt: Urteil gegen junge Frau aus Neckarsulm

  
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Weil sie im August 2022 ihr Neugeborenes erstickt haben soll, ist eine junge Frau aus Neckarsulm am Donnerstag zu einer Jugendhaftstrafe verurteilt worden.

Ein Schild weist auf das Landgericht Heilbronn hin.
Ein Schild weist auf das Landgericht Heilbronn hin.  Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Im August vergangenen Jahres hat eine damals 17 Jahre alte Jugendliche zuhause ein Kind zur Welt gebracht und mit einem Duschtuch erstickt. Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte sie am Donnerstag wegen Totschlags.

Das Landgericht Heilbronn hat am Donnerstag eine 18 Jahre alte Frau wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Die zweite Große Jugendkammer befand die Angeklagte für schuldig, am 4. August vergangenen Jahres in Neckarsulm ihr neugeborenes Kind gleich nach der häuslichen Geburt in einem Duschtuch erstickt zu haben.

Amtsgericht Heilbronn hat Fall an Landgericht übertragen

Zur Tatzeit war die junge Mutter 17 Jahre alt. Die Verhandlung vor dem Landgericht fand deshalb unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bei der Berurteilung ist entsprechend Jugendstrafrecht anzuwenden. Der Tontschlag des neugeborenen Kindes hat die Staatsanwaltschaft zunächst mit Anklageschrift vom 17. Februar als fahrlässige Tötung gewertet und an das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Heilbronn verwiesen.

Das Amtsgericht war anderer Auffassung und hat die Anklage der Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts vorgelegt. Die Richter sind in diesem Fall von einer vorsätzlichen Kindstötung ausgegangen.

Anklage plädierte auf vier Jahre Jugendstrafe

Laut Lutz Hils, Sprecher des Landgerichts, ist das rechtlich als Totschlag zu bewerten. Entsprechend ist dieser Auffassung auch die zweite Große Jugendkammer gefolgt und hat den Fall mit Beschluss vom 9. Juni übernommen.

In ihren Plädoyers lagen Anklage und Verteidigung weit auseinander. Während die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von vier Jahre beantragte, sprach sich der Verteidiger der Neckarsulmerin für ein Urteil aus, das zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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