Neue Unterkunft für Saisonarbeiter
Die Firma Gartenfrisch Jung schafft am Jagsthausener Ortseingang in einem leerstehenden Gebäude Wohnraum für 84 Saisonarbeiter.

Gewerbe ist in Jagsthausen aus Richtung Olnhausen kommend am Ortseingang im Gebiet "Burgwiesen" angesiedelt. Der bestehende Bebauungsplan soll jetzt geändert werden. Ausschlaggebend dafür ist ein Vorhaben der Firma Gartenfrisch Jung, die ein leerstehendes Verwaltungsgebäude zu einer Unterkunft für 84 Saisonarbeitskräfte und Mitarbeiter umnutzen möchte.
Leerstand nutzen
Dieses Vorhaben ist nach dem bestehenden Bebauungsplan in der geplanten Form nicht genehmigungsfähig, er muss daher geändert werden. Den Auftrag dafür erhielt das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stellte Stadtplanerin Lisa Hümann IFK dem Gremium die Details der Planänderung vor. Gemeinderat Dieter Jung, Freie Wählervereinigung, musste bei diesem Tagesordnungspunkt vom Ratstisch abrücken, da er befangen ist. Wie Hümann erläuterte, sollen neben den Wohnräumen für die 84 Saisonarbeitskräfte auch notwendige Gemeinschaftsküchen, Aufenthaltsräume und Sanitäranlagen geschaffen werden. Der seit 1992 rechtskräftige und jetzt zu ändernde Bebauungsplan "Burgwiesen" soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit das Vorhaben genehmigt werden kann.
Auf die Situation müssen sich die Bürger einstellen
Wie die Planerin formulierte, sei die Maßnahme im Hinblick auf einen sparsamen Flächenverbrauch durch Umnutzung eines leerstehenden Verwaltungsgebäudes sinnvoll. Hümann: "Die Ausweisung des Gebietes als Mischgebiet berücksichtigt einerseits die vorhandene umgebende gewerbliche Nutzung und trägt ferner zu einem konfliktfreien Nebeneinander der Nutzungen bei. Hierzu gab Gemeinderat Dr. Bernhard Möhler, Freie Bürger, zu bedenken: "Hier werden einmal 84 meist fremdsprachliche Menschen wohnen. Auf diese Situation muss man sich in Jagsthausen einstellen".
Stadtplanerin Hümann trug vor: "Die zu beachtenden Zulässigkeitsmerkmale für ein beschleunigtes Verfahren sind erfüllt, weil die Grundstücksfläche mit 1527 Quadratmeter unter dem Schwellenwert von 20 000 Quadratmeter liegt", informierte sie. In dem beschleunigten Verfahren könne daher von einer Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange abgesehen werden, fügte sie an.
Bei den Gemeinschaftsschlafräumen, die über zusammen genutzte Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen und Kochmöglichkeiten verfügen, handele es sich um vorübergehende Unterbringungen von Arbeitnehmern des Unternehmens, erfuhren die Räte. "Diese Nutzungsmischung begründet die Festsetzung als Mischgebiet", erläuterte Hümann.
Der Gemeinderat fasste dazu die erforderlichen Beschlüsse. Bürgermeister Roland Halter informierte: "Die Kosten für die Planungsänderung übernimmt die Firma Jung".
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