Mann kritisiert 1000-Euro-Friedhofsgebühr in Neuenstadt
Der 61-Jährige ärgert sich über "unlogische" Kostenberechnung für die Bestattung seiner Mutter. Die Stadt stellt ihre Friedhofssatzung nicht infrage und erklärt die Kalkulation.

Der Verlust eines Angehörigen ist schlimm, das Organisieren einer Beerdigung keine leichte Sache - sowohl emotional als auch finanziell. Mehrere Tausend Euro fallen für Sarg und Urne, Gebühren, Trauerfeier, und was sonst noch dazu gehört, an. Wenn da die wirtschaftliche Situation sowieso schon schlecht ist, belasten die Rechnungen zusätzlich. So war es bei einer Familie mit acht Geschwistern aus Neuenstadt nach dem Tod der Mutter, berichtet einer der Söhne. Besonders getroffen habe sie eine Gebühr von 1000 Euro, die die Stadt Neuenstadt aus seiner Sicht ohne logische Erklärung erhebt und die es in anderen Städten gar nicht gebe. Sie wird fällig, weil die Mutter in einem Erdgrab, das die Familie bereits hatte, nicht wie vorgesehen in einem Sarg, sondern in einer Urne bestattet wurde. Er fordert, dass die Stadt diese Gebühr, die aus seiner Sicht unsozial ist, abschafft.
Die Stadt Neuenstadt hat jedoch nicht die Absicht, ihre Gebührensatzung zu ändern, sagt Sonja Bauer von der Friedhofsverwaltung. Sie kennt den Fall der Großfamilie und erklärt, dass alles durchgerechnet worden sei und dass die Betroffenen trotz der 1000-Euro-Gebühr am Ende günstiger weggekommen sei als bei einer Sarg-Bestattung. Dem Sohn geht es jedoch ums Prinzip. "Warum kostet es extra, wenn eine Urne anstatt eines Sarges bestattet wird?", fragt der 61-Jährige, der inzwischen nicht mehr in Neuenstadt lebt.
Stadt lässt Mix aus Erd- und Urnengrab zu
Die Gebührenkalkulation ist nicht leicht nachzuvollziehen, gibt Sonja Bauer zu. Die 1000 Euro seien nicht mit tatsächlich erbrachten Leistungen zu begründen. "Es handelt sich sozusagen um eine Erlaubnis-Gebühr", sagt sie. Es sei nicht selbstverständlich, dass der Mix aus Erd- und Urnengrab zugelassen ist. Andere Kommunen hätten die beanstandete Gebühr auch deshalb nicht, weil sie diese Art der Bestattung gar nicht erst erlauben. Wieder andere erlauben sie, verrechnen die Kosten aber an anderer Stelle. Deshalb könne man die Friedhofssatzungen von Städten, auch wenn sie ähnlich groß sind, nicht vergleichen, betont sie.
Eine wichtige Größe ist dabei der Kostendeckungsgrad. In Neuenstadt war dieser bis 2016 mit 40 Prozent sehr niedrig, sagt Sonja Bauer. Eine spezialisierte Firma hatte sie damals neu berechnet, um wenigstens auf 65 Prozent zu kommen. Dabei kam auch die kritisierte Gebühr von 1000 Euro zustande, informiert Sonja Bauer. Diese betrug zuvor lediglich 210 Euro.
Stadt trägt 35 Prozent aller Kosten
So falsch es beim Thema Beerdigung klingen möge, es geht für Kommunen dabei auch ums Geld und darum, Personalaufwand und Investitionen zu finanzieren. "Wir haben in Neuenstadt wahnsinnig investiert", sagt Bauer. Zum Beispiel in die Aussegnungshalle oder in neue Wege. Das würden die Bürger verständlicherweise nicht berücksichtigen. Auch dürfe man nie vergessen, dass die Stadt Neuenstadt noch immer 35 Prozent aller Kosten übernimmt.
Dass die Gebühren verträglich und vom Kostendeckungsgrad sinnvoll sind, kontrolliert der Gemeindetag. Bisher gab es daran in Neuenstadt nie Kritik, auch wenn Familien öfter von der Höhe der Bestattungskosten überrascht seien, weiß Sonja Bauer. Diese werden aber immer offen kommuniziert.
Das bestätigt der 61-Jährige und berichtet, dass die Rechnung beglichen wurde. Trotzdem hätte er sich gewünscht, dass solch hohe Gebühren nicht erhoben werden. Im Fall seiner Familie sei es besonders bitter: Die Mutter wurde nur deshalb eingeäschert, weil die Beerdigung aufgrund mehrerer Corona-Infektionen in der Familie längere Zeit verschoben werden musste.
Erlass von Friedhofsgebühren ist nicht möglich, aber Beihilfe kann beantragt werden
Ein Mitglied der Großfamilie hatte bezüglich der Gebühr von 1000 Euro beim früheren Bürgermeister Norbert Heuser um Hilfe gebeten. Die Hoffnung war, dass der Betrag erlassen werden könnte, da die Familie auch aufgrund von Corona nur wenig Geld zur Verfügung hatte, berichtet der 61-Jährige unserer Zeitung. Die restliche Rechnung habe er nicht in Frage gestellt. Norbert Heuser diskutierte die Angelegenheit mit dem Gemeinderat, sagt Sonja Bauer. Erlassen werden konnte die Gebühr aber nicht. Darüber entscheide der Gemeinderat nicht. Dieser habe lediglich festgestellt, dass die erhobene Gebühr satzungsgemäß in Rechnung gestellt worden sei.
Wer Friedhofsrechnungen nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit, sich an das Sozialamt des Landkreises Heilbronn zu wenden und Beihilfe zu beantragen. Die Stadt Neuenstadt ist laut Bauer nicht dafür zuständig.
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