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Lärmaktionsplan für Oberstenfeld nennt notwendige Temporeduzierungen

  
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Der Gemeinderat in Oberstenfeld hat die vierte Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen. Konkret soll auf zwei Strecken der Verkehr ausgebremst und der Lärm reduziert werden.

Überhöhte Geschwindigkeiten in Ortschaften sind eine Quelle für übermäßigen Verkehrslärm. In Oberstenfeld sieht der Gemeinderat weiter Handlungsbedarf, den er im neuesten Lärmaktionsplan formuliert hat.
Überhöhte Geschwindigkeiten in Ortschaften sind eine Quelle für übermäßigen Verkehrslärm. In Oberstenfeld sieht der Gemeinderat weiter Handlungsbedarf, den er im neuesten Lärmaktionsplan formuliert hat.  Foto: Roland Weihrauch

Um für die Bürger die Belastungen durch Verkehrslärm an weiteren Stellen in Oberstenfeld zu senken, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einmütig beschlossen, den Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Konkret werden für zwei Strecken im Ortsteil Gronau Geschwindigkeitsbeschränkungen angestrebt: So soll auf der Landesstraße 1117 im Abschnitt der Ortsdurchfahrt, also auf der Marbacher Straße und der Hauptstraße, nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern erlaubt werden. Ebenso soll auf der Schmidhausener Straße (K1616) allenfalls Tempo 40 gefahren werden dürfen.

Ingenieurbüro berichtet über Beteiligungsverfahren

Der entsprechende Entwurf des Lärmaktionsplans war bereits im April beschlossen worden. Eine Vertreterin des mit der Fortschreibung beauftragten Ingenieurbüros Kurz und Fischer aus Winnenden stellte nun in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens vor.

Es ist schon die vierte Stufe des Lärmaktionsplans, den aufzustellen Kommunen verpflichtet sind. Zuletzt war das Planwerk im Februar 2022 aktualisiert worden. Damals waren für den Ortsteil Oberstenfeld Temporeduzierungen vorgeschlagen und im Jahr 2023 auch umgesetzt worden. In der jetzt vorgelegten vierten Planvariante sind für die Ortsteile Oberstenfeld und Prevorst keine Maßnahmen mehr vorgesehen.

Landratsamt stellt Zustimmung in Aussicht

Über die für Gronau vorgeschlagenen Maßnahmen wird nunmehr die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg endgültig entscheiden. Nach Angaben des Ingenieursbüros Kurz und Fischer hat die Genehmigungsbehörde bereits in Aussicht gestellt, dass auf den zwei genannten Strecken die gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert werden könnten.

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