Stimme+
Grundschulen und SBBZ

Regelwerk für Kinderbetreuung in Schwaigern festgelegt

   | 
Lesezeit  1 Min
audio Anhören
Erfolgreich kopiert!

An den drei Grundschulen und dem SBBZ in Schwaigern gab es lange kein festes Regelwerk für die Kernzeitbetreuung. Das hat sich nun geändert. 

SBBZ Sonnenbergschule in Schwaigern.
SBBZ Sonnenbergschule in Schwaigern.  Foto: Helmut Melchert

Bereits seit einigen Jahren bietet die Stadt Schwaigern eine Betreuung für Kinder im Grundschulalter neben dem regulären Unterricht an. Bislang fehlten für die Kernzeitbetreuung an den drei Grundschulen und dem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) aber feste Vorgaben und Richtlinien.

Diese Lücke ist nun geschlossen: Einstimmig bewilligte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung eine Konzeption und Benutzungsordnung, in denen einheitliche Regelungen festgehalten sind.

Rahmenbedingungen fehlten: Konzept für Betreuung in Schwaigern

„Wir hatten bisher keinerlei Rahmenbedingungen“, erklärte Bürgermeisterin Sabine Rotermund. Bis dato seien die Regeln alle mit der Zeit gewachsen. Die neue Ausarbeitung garantiere eine verlässliche Handlungsweise für alle Beteiligten. In der Konzeption sind laut Gemeinderatsunterlagen die verschiedenen Betreuungsmodelle, Öffnungszeiten, Tagesabläufe sowie pädagogischen Zielsetzungen und Personalstruktur festgeschrieben. Die Benutzungsordnung hingegen regle Formalien wie den Elternbeitrag, Versicherung, Haftung und Ähnliches.

Für die Ausarbeitung der Regelwerke sei viel mit den Menschen vor Ort in den Einrichtungen gesprochen worden. Es handle sich aber um ein dynamisches Werk, betonte Hauptamtsleiterin Marleen-Sophia Würtz. Nach einem Jahr könnte festgestellt werden, dass Anpassungsbedarf bestehe.

Gafög könnte nochmal Veränderungen bringen

Zu Veränderungen könnte es auch durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Gafög) kommen. Es schreibt den Rechtanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder in dieser Altersklasse vor, auch in den Zeiten der Schulferien. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es stufenweise eingeführt werden. Von Seiten des Landes sei hier aber noch einiges ungeklärt, gab Würtz an.

„In Schwaigern haben wir die Besonderheit, dass wir eine Ganztagsgrundschule haben“, erklärte die Hauptamtsleiterin, die auch für das Sachgebiet Bildung und Betreuung zuständig ist. Nach aktuellem Stand erfülle die Stadt den Rechtsanspruch. Bernd Sätzler (CDU) merkte an, dass das Gafög ein typischer Fall sei, bei dem etwas gesetzlich vorschrieben werde und die Kommunen schauen müssten, wie sie es umsetzen und finanzieren.

Die Ausarbeitung selbst fand im Gremium Lob und Zuspruch. Ursula Kölle (FWV/BuW) erklärte, sie biete eine gute Grundlage.

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben