Nach Protesten von Hundehaltern: Kampfhundesteuer in Weinsberg wird entschärft
Weinsberg hat die Hundesteuer jüngst erhöht – und ein deutlich höhere Kampfhundesteuer eingeführt. Das sorgte für Protest. Jetzt hat der Gemeinderat eine Entschärfung beschlossen.
Der Gemeinderat rudert in Sachen Kampfhundesteuer zurück: Kann der Besitzer eines Listenhundes mit einem Wesenstest nachweisen, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht, muss er nicht den stark erhöhten Steuersatz von über 1000 Euro im Jahr zahlen.
Regelung zur Kampfhundesteuer in Weinsberg wird ergänzt
Zum wiederholten Mal waren Besitzer von sogenannten Listenhunden in einer Sitzung des Weinsberger Gemeinderates anwesend. Sie hatten ihrem Ärger und ihrem Unverständnis in den Bürgerfragestunden zu Beginn der Sitzungen bereits mehrfach Luft gemacht. Dieses Mal spendeten sie nach Tagesordnungspunkt acht Applaus: Erleichterung in der hinteren Zuhörerreihe über den einstimmigen Beschluss, mit dem der Gemeinderat sein eigenes Votum vom Dezember vergangenen Jahres entschärfte.
Damals hatten die Weinsberger Bürgervertreter zum 1. Januar 2025 die Hundesteuer von 96 auf 108 Euro erhöht und im selben Atemzug eine Kampfhundesteuer eingeführt – mit dem zehnfachen Satz der üblichen Hundesteuer. Wer das Herrchen oder Frauchen beispielsweise eines Bullterriers, eines American Staffordshire Terriers oder eines Pit Bull Terriers ist, wird mit 1080 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten. Für jeden weiteren Kampfhund werden 2160 Euro jährlich veranschlagt.
Neuer Absatz in der Hundesteuersatzung von Weinsberg
Die Folge waren besagte Proteste. In den zurückliegenden Wochen sind Verwaltung und Gemeinderat noch einmal in sich gegangen. Nun hat der Rat das umstrittene Thema mit einem neuen Absatz in der Hundesteuersatzung entschärft.
Wird für Hunde, die als Kampfhunde gelistet sind, ein Wesenstest vorlegt und wird mit diesem Test nachgewiesen, dass der Vierbeiner keine gesteigerte Aggressivität aufweist, muss auch keine Kampfhundesteuer entrichtet werden. Statt 1080 Euro kostet der Vierbeiner dann die üblichen 108 Euro.
Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025. Der Wesenstest muss den Anforderungen der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum entsprechen. Der Wesenstest ist bei der Hundestaffel der Polizei abzulegen. Ohne Wesenstest gilt weiterhin der stark erhöhte Steuersatz. Laut der Auswertung, die im Dezember 2024 vorgelegt wurde, waren in Weinsberg zwölf Kampfhunde registriert, insgesamt sind rund 600 Hunde in Weinsberg und den drei Teilorten gemeldet.
Zahl der Kampfhunde soll gering gehalten werden
„Mit dieser Lösung sollten die allermeisten Leute leben können“, meinte Reiner Michel (FWV). Stefan Ziegler (CDU) nannte den neuen Ratsbeschluss „eine gute Entscheidung“. Birgit Vollert (FWV) machte noch einmal deutlich, dass es sich bei der Kampfhundesteuer um eine sogenannte Lenkungssteuer handelt, mit der die Zahl der Listenhunde gering gehalten werden soll. „Ich hoffe, dass die Zahl zurückgeht.“
Die Steuer wurde in Weinsberg auch deshalb eingeführt, weil es laut Bürgermeisterin Birgit Hannemann einen dokumentierten Vorfall gab. Die Rathauschefin und besonders ein Listenhund-Besitzer hatten sich in der Februar-Sitzung einen scharfen Schlagabtausch geliefert.

Stimme.de