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Kaminofen-Verbot ab 2025? Was Betroffene jetzt beachten sollten

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Kaminöfen müssen ab Neujahr teilweise ausgetauscht oder nachgerüstet sein. Ein Schornsteinfeger erklärt, wer betroffen ist – und was jetzt zu beachten ist. 


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Das sogenannte Kaminofen-Verbot oder vielmehr die nächste Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung  ist mit Beginn des Jahres 2025 gültig. Die Nachrüstverpflichtung ist keine neue Regelung, in mehreren Stufen mussten durch die Verordnung veraltete Öfen ausgetauscht werden.

Ab dem 1. Januar müssen die dann nicht mehr zugelassenen Heizöfen entweder stillgelegt oder nachgerüstet werden. Wobei das Nachrüsten relativ schwer geht, erklärt Schornsteinfegermeister Stefan Hugo Sic. Teilweise würden sich Feinstaubfilter nicht eignen. Außerdem erzeugen die durch regelmäßige Reinigung mehr Arbeit.

Kaminöfen müssen ab Neujahr 2025 neue Vorgaben erfüllen

Wer von der Verordnung betroffen ist, weiß in aller Regel davon. "Die Bezirksschornsteinfeger mussten bis 2012 die Eigentümer informieren, ob der Ofen ausgetauscht werden muss." Da der Beginn der stückweisen Nachrüstung beziehungsweise Austausch der Öfen schon vor einigen Jahren begann, könne es sein, dass viele sich nicht mehr daran erinnern oder Besitzer gewechselt haben.

Der Bezirksschornsteinfeger kommt aber regelmäßig zur Feuerstättenschau bei allen Ofenbesitzern vorbei. Er ist auch derjenige, der prüft, ob betroffene Öfen stillgelegt oder nachgerüstet wurden. Ist das nicht der Fall, schreibt der zuständige Schornsteinfeger einen Mängelbericht. Dieser kommt dann zur Unteren Immissionsschutzbehörde.

Dort gebe es eine Anhörung und die Aufforderung nachzurüsten. Betroffene Öfen sind in der Regel so alt, "dass es die sowieso bald treffen würde", erklärt Sics Kollege, Timo Sauter aus Sulzfeld. Er findet: "Die Verordnung ist schon richtig", die neuen Öfen seien schadstoffärmer und verbrauchen weniger Holz. 

Kaminofen nachrüsten oder austauschen? Fachhändler und Schornsteinfeger beraten

Ausgenommen von der Verordnung sind "historische Feuerstätten", so Stefan Hugo Sic. Also solche, die vor 1950 erbaut wurden. "Sonst müsste ja in jedem Museum oder Schloss der Ofen raus", gibt Sic zu bedenken.

Auch "der klassische Herd in der Küche von der Oma", Badeöfen oder der klassische offene Kamine, die "Romantikvariante", seien nicht betroffen. Teilweise seien auch Kachel-Grundöfen nicht vom Ausbau oder einer Nachrüstung bedroht, so Sic. Demnach ist es schwer diese auszutauschen, da der ganze Ofen rausgerissen werden müsste.

Nachrüsten oder austauschen? Worauf sich Kachelofen-Besitzer einstellen müssen

Ulrich Hahn aus Sontheim besitzt einen Kachelofen. Er heizt damit "jeden Tag im Moment" . Austauschen muss er den Ofen nicht, er habe seinen Schornsteinfeger gefragt. Auch Dieter Peschke ist von der Verordnung nicht betroffen. Sein Ofen sei zwar von 2009, er habe sich aber erkundigt und auf dem Typenblatt nachgeschaut. Die darauf verzeichneten Feinstaub- und Emissionswerte sind unterhalb der vorgeschriebenen, so Peschke, der Schornsteinfeger habe es bestätigt. 

Anders ist es bei Ilse Beer, sie musste ihren Kachelofen vor wenigen Jahren erneuern lassen. "Nicht der ganze Ofen" wurde ausgetauscht, betont die Heilbronnerin, aber es sei ein neuer Ofeneinsatz fachgerecht eingebaut worden. Das war aufwendig "vor allem geldmäßig". Der Kachelofenbauer habe einen ganzen Tag benötigt, er musste das ganze Innenleben des Kachelofens auswechseln. 

Worauf muss man aber als betroffener Kaminbesitzer beim Neukauf eines Ofen achten? "Prinzipiell kriegen Sie auf dem Markt nur Öfen, die die Anforderungen erfüllen." Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Sic beobachtet, dass im Internet die alten, ausgebauten Öfen teilweise verkauft werden. Der Schornsteinfegermeister empfiehlt daher, sich immer an Fachhändler zu wenden. "Kommunikation mit dem Schornsteinfeger ist eigentlich das wichtigste", betont er.

Hintergrund der Bundesimmissionsschutzverordnung beziehungsweise der verschärften Anforderungen an Heizöfen sei der Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid, erklärt Schornsteinfegermeister Sic, an dem auch Kaminöfen beteiligt seien. "Ein Kaminofen kann die besten Werte haben, da sitzt aber immer ein Mensch davor." Die Betreiber seien nach wie vor dazu verpflichtet sich an die Bedienungsanleitung ihres Ofens zu halten und damit die Werte auch einzuhalten. 

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