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Mordanschlag aus Judenhass geplant? Mutmaßliche Islamisten in Heilbronn vor Gericht

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Drei junge Männer stehen seit Freitag vor dem Landgericht Heilbronn. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich zu einem Mordanschlag auf eine Synagoge verabredet zu haben. 


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Anzughose, Jackett und adrette Frisur - zum Prozessauftakt vor der 15. Großen Jugendstrafkammer des Heilbronner Landgerichts am Freitagvormittag legen die Angeklagten offenbar Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild. Die Stuttgarter Staatsanwältin Silke Busch wirft ihnen "Verabredung zum Mord" sowie "Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren Straftat" vor.

Die Angeklagten Y. aus Bad Friedrichshall und Ö. aus Weinheim hatten offenbar geplant, am 1. Mai dieses Jahres einen Mordanschlag zu verüben. Dabei wollten sie laut Anklage in einer Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt am Main mindestens eine Person töten. Als Motiv nannte die Staatsanwältin "radikalislamistische Ideologie" und "Hass auf Juden".

Prozessauftakt im Landgericht Heilbronn: Die mutmaßlich islamistischen Angeklagten sollen einen Mordanschlag in einer Synagoge geplant haben.
Prozessauftakt im Landgericht Heilbronn: Die mutmaßlich islamistischen Angeklagten sollen einen Mordanschlag in einer Synagoge geplant haben.  Foto: Berger, Mario

In einem vorbereiteten Bekennervideo hätten der 25 Jahre alte Y. und der 18-jährige Ö. – beide sind deutsche Staatsbürger mit türkischen Wurzeln - Bundeskanzler Olaf Scholz die Schuld an dem Anschlag geben wollen. "Wegen seiner Zusammenarbeit mit Israel", so die Staatsanwältin. Offenbar hätten die Angeklagten erwartet, dass die Zusammenarbeit Deutschlands mit Israel nach diesem Attentat ende, so Silke Busch.

Prozess in Heilbronn: Angeklagte wollten offenbar als Märtyrer sterben

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bekennervideos wähnten sich Y. und Ö. offenbar bereits tot. Denn die beiden Angeklagten planten mutmaßlich, unmittelbar nach dem Anschlag mit einem Messer in der Hand auf eingreifende Polizisten zuzulaufen und durch die als Reaktion zu erwartenden Schüsse den Märtyrertod zu sterben, so Silke Busch weiter.

Aus dem Anschlag und dem anschließenden Angriff auf die Polizei ist nichts geworden. Ebenso wenig wie aus dem Versuch des Beschuldigten Y., sich bereits im April dieses Jahres über die Türkei nach Syrien einschleusen zu lassen. Um sich von der islamistischen Partisanengruppe Hai'at Tahrir al-Scham (HTS) zum Kämpfer ausbilden zu lassen und in Syrien mit der als terroristisch eingestuften Vereinigung gegen syrische Regierungstruppen zu kämpfen. Das Ziel der 2017 gegründeten HTS ist es, das Regime des syrischen Staatspräsidenten Baschar al-Assad zur stürzen und durch einen sunnitisch-islamischen Gottesstaat zu ersetzen. 

Mutmaßliche Islamisten in Heilbronn vor Gericht – Reise in Türkei mit Tarnung?

Am 1. April ist Y. offenbar in die Türkei geflogen. Um seine wahren Absichten zu verschleiern, solle er sich für das Visum als Tourist ausgegeben, Urlaub als Grund angegeben und zur Tarnung einen Rückflug gebucht haben. Ö. bot Y. laut Staatsanwältin an, das Flugticket zu bezahlen. Der dritte Angeklagte H. aus Untereisesheim soll Y. zum Flughafen gefahren haben. Damit mache sich der 25-Jährige der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren Straftat schuldig.

Nachdem in der Türkei der Kontakt zu den Schleusern offenbar nicht zustande gekommen ist, sei der Bad Friedrichshaller wieder in die Bundesrepublik zurückgereist.

Der Vorsitzende Richter Thilo Kurz unterbrach die Verhandlung für ein Rechtsgespräch zwischen der Kammer, der Staatsanwältin und der Verteidiger. In der Folge stellten die Angeklagten offenbar Geständnisse in Aussicht. Alle drei wöllten sich sowohl zu ihren persönlichen Verhältnissen als auch zu den Vorwürfen äußern. Allerdings erst in der Verhandlung am 10. Januar. Als Grund für den späten Zeitpunkt nannte Richter Kurz Terminprobleme beim gerichtlichen Sachverständigen.

Messerangriff in Bad Friedrichshall: Weiterer Vorwurf gegen Angeklagten

Gegen den Angeklagten Y. findet neben diesem Prozess seit dem 4. November parallel ein Verfahren vor der Ersten Schwurgerichtskammer statt, weil er am 3. Mai dieses Jahres tatsächlich, wenn auch erfolglos, in Bad Friedrichshall ein Messer gegen einen Polizeibeamten eingesetzt haben und sodann angeschossen worden sein soll.

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