Eisflächen in der Region Heilbronn: Betreten kann lebensgefährlich und teuer werden
Noch ist die Eisdecke zu dünn: Zugefrorene Seen in der Region Heilbronn sind nicht für Eislaufen und Co. freigegeben. Bei Verboten drohen in manchen Fällen Bußgelder – an Ehmetsklinge und Katzenbachsee bis zu 100.000 Euro.
Frostige Kälte hat die Region im Griff. Kleinere Gewässer und Seen im Stadtgebiet und im Landkreis Heilbronn sind bereits zugefroren. Das ist schön anzusehen, fürs Betreten oder gar Schlittschuhfahren sind die Eisdecken aber noch nicht geeignet – dafür muss das Eis noch einige Zentimeter dicker werden. Grundsätzlich sind die Eisflächen auch nicht speziell fürs Schlittschuhlaufen freigegeben, mancherorts gibt es strikte Verbote.
Gefrorene Seen in Heilbronn ohne Freigabe: Stadt warnt vor Lebensgefahr
Wer die Flächen trotzdem betritt, begibt sich schnell in Lebensgefahr. „Personen, die trotz eines Verbots eine Eisfläche betreten, riskieren vor allem ihr Leben“, erklärt die Stadt Heilbronn auf Nachfrage. Das Ordnungsamt habe in der Vergangenheit keine Bußgelder verhängt, würde aber eine mündliche Warnung aussprechen. Bei entsprechenden lang anhaltenden tiefen Temperaturen misst das Ordnungsamt die Eisdicke. „Die Stadt Heilbronn gibt die Eisflächen frei, sobald die Mindeststärke von 15 Zentimetern gegeben ist.“

Die Hinweistafeln „Betreten der Eisfläche verboten“ würden dann entfernt. Bis dahin gilt jedoch absolutes Betretungsverbot für Trappensee, Ziegeleiparksee, Buga-See und viele andere Seen. Die Stadt Heilbronn übernimmt keinerlei Haftung, und das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr – auch dann, wenn die Eisflächen freigegeben sind.
Eislaufen auf Ehmetsklinge und Katzenbachsee: Strafen mit bis zu 100.000 Euro drohen
Die Stadt bitte Eltern ausdrücklich, darauf zu achten, dass ihre Kinder die Eisfläche vor der Freigabe nicht leichtsinnig betreten. Besonders als Gefahrenstellen zu beachten sind die Wassereinläufe sowie gesondert abgesperrte Bereiche. Strikt verboten ist Eislaufen beispielsweise auf der Ehmetsklinge in Zaberfeld. Wer sich trotzdem nicht an das Verbot, muss mit hohen Geldstrafen rechnen: bis zu 100.000 Euro bei vorsätzlichem Handeln.
Gleiches gilt beim Katzenbachsee in Pfaffenhofen, der laut Satzung ebenfalls nicht als Eisbahn genutzt werden darf. Nicht als Eisbahn freigegeben wurde seither auch der Breitenauer See. Das Gewässer auf Obersulmer und Löwensteiner Gemarkung ist zu groß, sodass nicht an jeder Stelle geprüft werden kann. Zudem fließt die Sulm durch den See, das Wasser ist also in Bewegung.
Umgang mit Eisflächen auf Seen: Das rät die DLRG
Für den Umgang mit Eisflächen gibt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Hinweise auf ihrer Webseite. Dazu gehört, zunächst abzuwarten und die Eisfläche in den ersten Tagen nicht zu betreten. Erst, wenn das Eis eine Dicke von 15 Zentimetern erreicht hat – bei fließendem Gewässer 20 Zentimeter – kann das Betreten möglich sein.
Niemals allein aufs Eis gehen, es sofort zu verlassen, wenn es knackt, und sich bei drohendem Einbrechen flach aufs Eis legen und sich vorsichtig zum Uferrand zurückzubewegen – das sind weitere Ratschläge der DLRG.
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