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33 800 Euro für erste Wohnung

Leerstehendes Haus Ahorn: Ungleiche Maßstäbe bei städtischen Kaufangeboten?

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Seit April 2025 steht das Pflegewohnheim Haus Ahorn im Ilsfelder Weg leer. Die Stadt hat Interesse an der Immobilie und eine erste Wohnung gekauft. Jetzt bietet sie Eigentümern rund ein Drittel weniger für den Kauf ihrer Wohnungen an. 

Seit April 2025 steht das Pflegewohnheim Haus Ahorn im Ilsfelder Weg leer. Die Stadt hat Interesse an der Immobilie und eine erste Wohnung gekauft. Jetzt bietet sie Eigentümern rund ein Drittel weniger für den Kauf ihrer Wohnungen an.
Foto: Archiv/Kunz
Seit April 2025 steht das Pflegewohnheim Haus Ahorn im Ilsfelder Weg leer. Die Stadt hat Interesse an der Immobilie und eine erste Wohnung gekauft. Jetzt bietet sie Eigentümern rund ein Drittel weniger für den Kauf ihrer Wohnungen an. Foto: Archiv/Kunz  Foto: Kunz, Christiana

Nach dem Ende des Pflegebetriebs im Seniorenheim Haus Ahorn beabsichtigt die Stadt, die Immobilie zu kaufen und städtebaulich weiterzuentwickeln (wir berichteten). Während die Stadt bereits eine erste Wohnung in dem Gebäude erworben hat, liegen weiteren Eigentümern inzwischen Kaufangebote vor. Diese fallen jedoch deutlich geringer aus als der Preis des ersten Ankaufs – das sorgt für Irritation.

Was war passiert? Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 27. Mai 2025 beschlossen, eine erste Wohnung mit rund 43 Quadratmetern und Tiefgaragenstellplatz im Haus Ahorn für 33 800 Euro zu erwerben. „Dieser Preis wurde vereinbart, bevor die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss gefasst hat“, schreibt Bürgermeisterin Barbara Schoenfeld in einer Stellungnahme an die Stimme.  

Eigentümer der ersten Wohnung sind Angehörige eines Gemeinderats

Laut Sitzungsprotokoll, das im Internet auf der Seite der Stadt einsehbar ist, waren die Eigentümer dieser Wohnung – Angehörige eines Gemeinderats – auf die Stadt zugekommen. Der Kaufpreis wurde zwischen Verwaltung und Verkäufern verhandelt. Das betroffene Gemeinderatsmitglied war wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung beteiligt gewesen. 

Bürgermeisterin Schoenfeld hatte den Ankauf in der Sitzung vom Mai vergangenen Jahres als strategischen Schritt bezeichnet, um der Stadt eine Beteiligung an der Eigentümergemeinschaft zu ermöglichen und um Zutritt zu dem privaten Gebäude zu haben. Inzwischen stehe der Kaufvertrag für eine zweite Wohnung im Haus Ahorn vor dem Grundbucheintrag, so Schoenfeld im Stimme-Gespräch. Und es gebe weitere Gespräche mit Eigentümern.

In derselben Mai-Sitzung wurde der Grundsatzbeschluss behandelt, die Liegenschaft in zentraler Lage zu sichern und ein Kaufangebotsmodell zu erstellen – direkt im Anschluss wurde der Kauf der ersten Wohnung beschlossen. Danach legte der Gemeinderat nichtöffentlich einen einheitlichen Maßstab für weitere Kaufangebote fest – einen bestimmten Quadratmeterpreis sowie einen fixen Preis für Tiefgaragenplätze.

Die Kaufbedingungen basierten auf externen Gutachten, realen Kaufverträgen sowie der Einschätzung von Finanzinstituten, gibt die Bürgermeisterin im Gespräch an. Das sei vor dem Kauf der ersten Wohnung nicht möglich gewesen.

Bürgermeisterin Schoenfeld: Erste Wohnung war ein „Sonderfall“

Diese sei ein „Sonderfall“ gewesen. „Wir sind zu diesem Zeitpunkt erst in den Prozess eingestiegen“, sagt Schoenfeld. Damals habe der Gemeinderat noch keine Grundsatzüberlegung angestellt, ob man das Haus Ahorn ganz kaufen möchte. Es sei auch nicht klar gewesen, in welchem Zustand sich die zuerst gekaufte Wohnung befunden habe. „Es war das erste konkrete Angebot, das die Stadt im Vorfeld von einem Eigentümer erhalten hat“, so Barbara Schoenfeld. Der Fall eines einzelnen Kaufs könne nicht auf alle anderen Wohnungen angewendet werden. Jeder andere Eigentümer hätte mit einem Verkaufsangebot auf die Stadt zugehen können.

In der Gemeinderatssitzung im Januar 2026 wurde das Thema aus der Bürgerschaft heraus öffentlich angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt waren erste Kaufangebote an einzelne Eigentümer verschickt worden. Das Angebot eines Eigentümers, in das unsere Redaktion Einblick bekommen hat, liegt deutlich unter der Summe, die für die erste Wohnung gezahlt worden war. Dabei hat die Wohnung zwar keinen Tiefgaragenstellplatz, ist aber von der Wohnfläche her geringfügig größer als die zuerst gekaufte Wohnung. Die Stadt hat somit für die erste Wohnung rund ein Drittel mehr bezahlt als sie jetzt auf Grundlage ihrer festgelegten Kaufbedingungen für weitere Wohnungen zahlen will.

Unter Eigentümern herrscht Verbitterung, heißt es aus informierten Kreisen

Das Interesse der Stadt an den Wohnungen sehen manche Eigentümer als berechtigt, ist aus informierten  Kreisen zu hören, doch es herrsche Verbitterung über die aus ihrer Sicht ungleiche Abwicklung. Barbara Schoenfeld betont, dass es das Recht jedes Eigentümers sei, seine Wohnung zu verkaufen – ob an die Stadt oder an andere Interessenten.

Der Pflegebetrieb im Haus Ahorn wurde zum 31. März 2025 eingestellt, nachdem sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert hatten. Den Bewohnerinnen und Bewohnern wurde daraufhin gekündigt. Die Situation im Haus Ahorn ist eine besondere: Die 93 Wohnungen des Gebäudes befinden sich im Eigentum von insgesamt 77 Parteien, darunter auch mehrere Erbengemeinschaften. Hinzu kommen Tiefgaragenstellplätze sowie Gemeinschaftsflächen, die anteilig zum Eigentum gehören.

Manche Wohnungen wurden beispielsweise als private Altersvorsorge erworben. Nach Einstellung des Pflegebetriebs schlossen fast alle Eigentümer einen Maklervertrag ab, um einen Investor für das Gebäude zu finden. Hierfür gab es zeitweise auch konkrete Interessenten. Ein Verkauf kam jedoch nicht zustande. 

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