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Nach fristloser Kündigung: Ein Hortleiter streitet mit der Stadt Gundelsheim

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Es ist ein Fall, der sich lange hochgeschaukelt hat: Vor dem Arbeitsgericht Heilbronn stehen sich der Leiter des Grundschulhorts und die Stadt Gundelsheim derart unversöhnlich gegenüber, dass selbst der Arbeitsrichter sein Bedauern darüber ausspricht. Was steckt dahinter?


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Jeden Tag treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht, weil wegen Kündigungen gestritten wird. Selten wird in solchen Verhandlungen öffentlich, welche Konflikte sich bis dahin oft jahrelang hochgeschaukelt haben. Die Heilbronner Stimme hat Einblick in einen Fall aus Gundelsheim (Landkreis Heilbronn) erhalten, bei dem sich der Leiter des Grundschulhorts und die Stadt derart unversöhnlich gegenüberstehen, dass selbst der Arbeitsrichter sein Bedauern darüber ausspricht.

Gundelsheim zählt rund 7500 Einwohner. Wer hier den Hort der Grundschule leitet, wird auf der Straße erkannt und gegrüßt. „Ich liebe diese Arbeit“, sagt Mario Lorenz (Name von der Redaktion geändert) Ende Februar dieses Jahres im Gespräch mit der Stimme.

Knapp zwei Monate zuvor, Anfang Dezember 2025, hat er von der Stadt als Trägerin der Einrichtung die fristlose Kündigung erhalten. Seit 2011 hatte er als Leiter des Grundschulhorts dort gearbeitet. Ein Kündigungsgrund wird ihm im Schreiben der Stadt nicht genannt. Nun ging der Fall vor das Arbeitsgericht Heilbronn. Die Heilbronner Stimme war im Gerichtssaal dabei und hat vorab Einsicht in zahlreiche Gerichtsunterlagen und Schreiben erhalten.

Die Stadt Gundelsheim ändert die Arbeitszeiten des Hortleiters

„Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung hat bis zum Jahr 2023 wunderbar funktioniert“, sagt Lorenz. Dann sei es immer wieder zu Unstimmigkeiten gekommen, die Kommunikation sei „schwierig“ geworden. „Anfang 2025 hat die Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, meine Arbeitszeiten zu ändern“, sagt Lorenz. Zuvor habe er überwiegend zwischen 9.30 und 17.30 Uhr gearbeitet - seit 2022 in Teilzeit zu 90 Prozent.

Dann habe das Hauptamt neue Arbeitszeiten übermittelt: Lorenz hätte, so schildert er, von 7 bis 8.30 Uhr und dann wieder von 11.50 Uhr bis Dienstende arbeiten sollen. Lorenz hätte also einen geteilten Dienst mit fast drei Stunden Arbeitszeitunterbrechung gehabt. Das Problem: Er wohnt nicht in Gundelsheim, sondern fast eine Stunde Fahrtzeit entfernt im Landkreis Heilbronn. Die Begründung der Stadt für die Arbeitszeitänderung: Laut Lorenz sollte er für Eltern und den Rektor erreichbar sein. Er sagt: „Das ginge meiner Meinung nach auch über andere Kanäle.“ Die Verwaltung habe auf ihrer Anordnung bestanden.

Anfang Dezember erhielt der Hortleiter von der Stadt Gundelsheim die Kündigung. Nun ging der Fall vor das Arbeitsgericht Heilbronn.
Anfang Dezember erhielt der Hortleiter von der Stadt Gundelsheim die Kündigung. Nun ging der Fall vor das Arbeitsgericht Heilbronn.  Foto: Pixelot/stock.adobe.com

Um seine bisherigen Arbeitszeiten zu behalten, schlägt Lorenz den Rechtsweg ein. Der Fall geht im November 2025 vor das Arbeitsgericht. Die Klage wird abgewiesen. Und es gibt einen weiteren Rechtsstreit gegen die Stadt, bei dem es um die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe ging. Der endete zugunsten des Hortleiters, die Stadt legte Berufung ein. Am 18. Dezember 2025 öffnet Mario Lorenz dann zu Hause den Briefkasten und findet das Kündigungsschreiben.  

Was der Hortleiter der Stadt Gundelsheim vorwirft

Im Gespräch mit der Stimme wirft der Hortleiter der Stadtverwaltung Verfehlungen vor, er spricht von Datenschutz-Verletzungen, Manipulation und einem „sehr autoritären Führungsstil“ von Seiten des Hauptamts. Die leistungsorientierte Bezahlung stünde noch aus, vor seiner Kündigung sei ihm der Büroraum weggenommen worden.  

Die Konflikte mit der Stadt als Arbeitgeber reichen jedoch noch weiter zurück. Lorenz hat im Oktober 2024 eine Abmahnung erhalten, da er, so die Stadt, einer Dienstanweisung eines Vorgesetzten, des Hauptamtsleiters, nicht nachgekommen sei. Man hatte den Hortleiter aufgefordert, eine Vertretungskraft aufgrund von absehbarer Unterbesetzung in eine andere Kindertagesstätte zu schicken. „Wir waren aber selbst unterbesetzt. Es ist nicht meine Aufgabe, Personal woanders hinzuschicken. Meine Aufgabe ist es, hier das Personal zu sichern, so dass die Betriebsabläufe funktionieren“, sagt Lorenz.

Was die Stadt Gundelsheim zu den Verfahren sagt

Die Stadt Gundelsheim will sich auf Anfrage der Heilbronner Stimme zu dem Fall nicht äußern, „da es sich um ein laufendes Verfahren handele“. Generell werde man zu „personal- und arbeitsrechtlichen Fragen in einem konkreten Fall nicht öffentlich“ Stellung nehmen. Die Vorwürfe des Arbeitnehmers würden aber „nicht zutreffen“. Generell würde sich die Stadt, bevor es zu arbeitsrechtlichen Schritten komme, intensiv mit den Betroffenen auseinandersetzen und konstruktiv nach Lösungsmöglichkeiten suchen. „Dazu gehören Gespräche, wenn notwendig wird auch externe Unterstützung wie zum Beispiel eine Mediation eingebunden.“ Eine Kündigung sei kein leichtfertiger, sondern der letzte Schritt.

Bei der Verhandlung in der vergangenen Woche bei der es um die außerordentliche beziehungsweise ordentliche Kündigung ging, sagt Rechtsanwalt Friedrich Müller-Rettstatt, der die Stadt Gundelsheim vertritt, dass das Vertrauensverhältnis zum Hortleiter nicht mehr gegeben sei. Dieser hätte gegen die Wahrheitspflicht verstoßen und in den verschiedenen Gerichtsprozessen unterschiedliche Angaben gemacht bezüglich seiner Anwesenheitspflicht, seiner Betreuungszuständigkeiten und pädagogischen Konzepte.

„Wie soll sich die vertragliche Zusammenarbeit zukünftig gestalten, wenn der Kläger in Bezug auf seine Arbeit nur seine Interessen verfolgt?“, fragt der Rechtsanwalt, der auch von Schadensersatzansprüchen wegen Fahrtkosten und Überstunden spricht, die der Kläger gestellt habe. Die Gegenseite, vertreten durch Rechtsschutzsekretär Christian Rühs, sieht keine unterschiedlichen Tatsachenvorträge vor Gericht, sondern unterschiedliche Rechtsauffassungen. „Ich finde es insgesamt schade, dass das Ganze so eskaliert“, sagt Richter Carsten Witt.

Wie es mit dem Gundelsheimer Fall weitergehen könnte

Ob eine weitere Beschäftigung von Mario Lorenz möglich ist? Es sieht nicht danach aus. „Die Stadt Gundelsheim nimmt ab dem 1. Mai eine Umstrukturierung des Betreuungskonzepts vor. Das hat nichts mit dem Kläger zu tun, es hat Kostengründe“, sagt Müller-Rettstatt. Die Leitungsfunktion im Hort fällt zukünftig weg. „Es wird sich zwangsläufig etwas ändern, egal wie der Rechtsstreit ausgeht“, so der Rechtsanwalt. Eine Änderungskündigung könne möglich sein. Damit dürfte wohl auch der Prozess fortgesetzt werden. „Das ist unbefriedigend, die Sachverhalte überholen sich“, so Richter Witt, der sagt: „Für eine gütliche Einigung fehlt mir aktuell die Idee.“ Nun soll es einen Kammertermin geben.

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