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Vier Mädchen verletzt

Gewaltvorfall an Schule in Bad Wimpfen: Was über die Tat bekannt ist

  
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Ein Gewaltvorfall an der Ludwig-Frohnhäuser-Schule erschüttert Eltern und Schüler in Bad Wimpfen. Die Leiterin und die Polizei halten sich mit Informationen zurück. Was bisher dennoch bekannt ist. 


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Nach einem Gewaltvorfall an der Bad Wimpfener Ludwig-Frohnhäuser-Schule (LFS) am Mittwoch ist die Aufregung unter Eltern groß. Elternbeiratsvorsitzende Carolin Waschke äußert Verständnis für die Sorgen von Eltern, bittet aber darum, keine Gerüchte zu verbreiten. Sie habe schon alles Mögliche gehört – bislang sei ihrer Kenntnis nach einiges nicht durch Fakten belegt.

Die Polizei teilte bereits am Donnerstag auf Nachfrage mit, dass ein 13-jähriger Junge vier Mädchen zum Teil mittelschwer verletzt haben soll. Sie befänden sich nun in ärztlicher Behandlung.

Gewaltvorfall an Schule in Bad Wimpfen: Polizei verweist auf laufende Ermittlungen

Die Schulleiterin sagte, man wolle sich nicht presseöffentlich äußern. In einem Schreiben an Eltern hatte sie informiert, dass einen "handgreiflichen Vorfall" und eine "Androhung von Waffengewalt" gegeben hat.

"Die Erhellung der weiteren Tatumstände ist derzeit Teil der laufenden Ermittlungen", teilt dazu Polizeisprecherin Petra Rutz lediglich mit. Es seien vier Anzeigen gegen den Jungen wegen Körperverletzung eingegangen. Eltern von Schülern der LFS schildern, es habe bereits die Tage zuvor Ärger mit dem 13-jährigen Tatverdächtigen gegeben.

Mädchen in Bad Wimpfen verletzt: Junge von Schulbesuch freigestellt

Der Junge stamme aus einer Flüchtlingsfamilie, berichten mehrere Eltern übereinstimmend. Auch dazu allerdings sind von der Polizei, die sich hier mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt hat, keine Angaben zu erhalten.

"Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kindes werden wir zum momentanen Zeitpunkt keine Angaben zur Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus des Jungen und dessen Familie machen", begründet Rutz diese Entscheidung. Der Junge wurde nach der mutmaßlichen Tat vom Schulbesuch freigestellt. Aufgrund seines Alters gilt er als strafunmündig.

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