Gegen Sozial-Missbrauch braucht es wirksame Mittel

  
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Ob Bürgergeld oder Grundsicherung: Der Staat muss genau hinschauen, wer Geld bekommt. Wer arbeiten kann, muss dies auch tun. 

Die Pflichten beim Bürgergeld waren teilweise zu lasch. Nun werden manche Regeln verschärft.
Die Pflichten beim Bürgergeld waren teilweise zu lasch. Nun werden manche Regeln verschärft.  Foto: Jens Kalaene

Der Nettosozialaufwand des Landkreises Heilbronn steigt in diesem und im nächsten Jahr um 46 Millionen Euro. Das ist viel Geld, das an anderer Stelle fehlt: Für die Instandsetzung von Straßen, für bessere Busverbindungen oder für eine sinnvolle Jugendarbeit.

Daher wird Landrat Norbert Heuser nicht müde zu betonen, dass man nur finanzieren könne, wofür auch Geld da ist. Weil Bund und Land die Kommunen im Regen stehen lassen, muss gespart werden.

Dennoch eignet sich die Grundsicherung nicht zur Neiddebatte. Die Kürzung von Leistungen ist sinnvoll und notwendig, wenn die Empfänger Termine verbummeln oder sich schlicht weigern, eine Arbeit anzunehmen.

Wer „Stütze“ bekommt, muss nicht auf 100 Quadratmetern alleine wohnen

Auch bei den Wohnungskosten darf der Staat künftig schneller kürzen. Wer „Stütze“ bekommt, muss nicht auf 100 Quadratmetern alleine wohnen. Oder sein Vermögen so verschleiern und verschieben, dass der Staat auch Wohlhabenden Geld zuschießt.

Wenn es aber darum geht, Mütter mit kleinen Kindern zur Arbeit zu schicken, muss man genauer hinschauen: Bei einem mäßig bezahlten Teilzeitjob und teuren Betreuungsplätzen lohnt sich die Arbeit kaum. Zudem ist beides – Job wie Kita-Platz – nicht gerade leicht zu finden, auch wenn man die Sprache gut beherrscht und keine Flüchtlingsgeschichte mitbringt.

Daher taugt die staatliche Unterstützung nicht zur Neid-Debatte, egal ob sie nun Bürgergeld oder Grundsicherung heißt. Wer bedürftig ist, soll Hilfe bekommen, wer arbeiten kann, soll dies auch tun. Wichtig ist, zwischen beidem gut unterscheiden zu können und der Bürokratie dafür wirksame Mittel an die Hand zu geben.

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