Evangelische Christen haben am 1. Advent Wahlsonntag
1,51 Millionen Gläubige aus 983 Kirchengemeinden der evangelischen Landeskirche Württemberg sind am 1. Advent, 30. November, zur Kirchenwahl gerufen: zur Wahl von insgesamt 7000 Kirchengemeinderäten und zur Wahl von 90 Mitgliedern der Landessynode.

Am 1. Advent heißt es für Protestanten diesmal nicht nur „Macht hoch die Tür!“, sondern auch „Macht eure Kreuzchen!“ Rund 1,51 Millionen Gläubige – 2019 waren es noch 1,8 Millionen – aus 983 Kirchengemeinden (2019: 1208) der evangelischen Landeskirche Württemberg sind am 30. November nämlich zur Kirchenwahl gerufen, zu einer doppelten: zur Wahl von insgesamt 7000 Kirchengemeinderäten und zur Wahl von 90 Mitgliedern der Landessynode – 30 Pfarrer und 60 Laien.
„Chance, mitzubestimmen wie die Zukunft der Kirche in Württemberg aussieht“
„Jede abgegebene Stimme ist ein Signal für gelebte Demokratie in der Kirche,“ betont der Heilbronner Prälat Ralf Albrecht. Dekan Christoph Baisch fügt hinzu: „Und jede Stimme macht den Rückhalt für die Menschen sichtbar, die sich in diesen Ämtern engagieren.“ Beide verweisen auch auf den Aufruf von Bischof Ernst-Wilhelm Gohl. Er spricht von einer „Chance, mitzubestimmen wie die Zukunft der Kirche in Württemberg aussieht“.
Zur Urne gehen dürfen evangelische Gemeindemitglieder jeder Nationalität, die mindestens 14 Jahre alt sind. Vor fünf Jahren lag die Wahlbeteiligung bei – für politische Verhältnisse relativ bescheidenen – 22,92 Prozent. Spannend werden könnte es diesmal auch, weil vielerorts Fusionen anstanden oder anstehen, in Gemeinden, aber auch auf Bezirksebene.
Wahllokale öffnen meist nach dem Sonntagsgottesdienst
Die Wahllokale – meist Gemeindehäuser – öffnen üblicherweise nach dem Sonntagsgottesdienst und schließen spätestens um 18 Uhr. Erstmals erhalten alle Wahlberechtigten vorab Briefwahlunterlagen, so dass sie per Post oder Abgabe der Unterlagen im Gemeindebüro wählen können.
Der Kirchengemeinderat umfasst je nach Gemeindegröße vier bis 18 Personen, falls nicht genügend Kandidaten gefunden wurden, kann die Zahl reduziert werden. Das Gremium leitet die Gemeinde zusammen mit dem Pfarrer und trifft bei seinen Sitzungen kleine und größere Entscheidungen: von der Vorbereitung von Gottesdiensten über Jugendarbeit bis hin zu Bauprojekten und Finanzfragen.
Landeskirche ist das oberste Kirchenparlament in Württemberg
Die Landessynode ist eines von drei Verfassungsorganen der Landeskirche – neben dem Bischof und dem Oberkirchenrat als oberste Verwaltungsbehörde. Die Aufgaben sind mit Parlamenten vergleichbar. Sie berät in drei Plenumssitzungen pro Jahr und in Ausschüssen eine Vielzahl kirchlicher und gesamtgesellschaftlicher Themen und erarbeitet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat Entwicklungsideen, Problemlösungen und kirchliche Gesetze. Die Landessynode berät und beschließt zudem den landeskirchlichen Haushalt.
Breites Spektrum an Gesprächskreisen – ähnlich wie Parteien
In dem in Stuttgart tagenden Kirchenparlament prallen tatsächlich unterschiedliche Positionen aufeinander, je nach Gesprächskreis, die in etwa mit politischen Parteien zu vergleichen sind. Die Offene Kirche könnte man als links-liberal bezeichnen. Auf der anderen Seite des Spektrums steht die Lebendige Gemeinde, die eher traditionell den Glauben an die Bibel und Jesus betont. Evangelium und Kirche nimmt dabei oft eine vermittelnde Position ein. Der erst 2001 gegründete Gesprächskreis Kirche für morgen stellt einen basisdemokratischen und charismatischen Aufbruch innerhalb der Kirche dar. Das Meinungsspektrum kann aber auch innerhalb der einzelnen Gesprächskreise breit sein.
In der Region Heilbronn gibt es gleich vier Wahlkreise
Im Bereich der politischen Region Heilbronn liegen vier Synodal-Wahlkreise, wobei manche auch Nachbarregionen einschließen und die kirchlichen Grenzen oft von den „weltlichen“ abweichen: Der Wahlkreis Heilbronn/Brackenheim/Enzkreis (87.000 Wahlberechtigte in 60 Kirchengemeinden) darf in das 90-köpfige Synode fünf Vertreter entsenden; Ludwigsburg (149.000 / 77)zu dem auch Gemeinden im südlichen Landkreis Heilbronn zählen, sogar neun; Hohenlohe/Weinsberg/Neuenstadt (90.200 / 99)bekommt sechs und Schwäbisch Hall (81.500 / 86) fünf.
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