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Obersulm und Löwenstein einigen sich auf neuen Nahversorger-Standort

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Bereits seit Jahren sucht man in Obersulm und Löwenstein nach einem geeigneten Standort, an dem sich ein Nahversorger ansiedeln könnte. Jetzt scheint eine Fläche gefunden.


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Keine zehn Minuten hat es gedauert, dann war der erste Tagesordnungspunkt bei der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Gemeinden Obersulm und Löwenstein am Donnerstagnachmittag auch schon abgehandelt und verabschiedet. Einstimmig und ohne Diskussion. Ein Wimpernschlag geradezu, wenn man bedenkt, dass das Thema, um das es dabei ging, den Gemeinderäten beider Kommunen über viele Jahre hinweg reichlich Kopfzerbrechen bereitet hat. Denn es ging dabei um nichts weniger als die Ansiedlung eines Nahversorgers, der sowohl für die Willsbacher als auch die Löwensteiner eine wohnortnahe Versorgungsmöglichkeit mit Waren des täglichen Bedarfs bieten soll.

Ein solcher Nahversorger soll nun ins Areal „Kleines Feldle“ im Anschluss an die „Breitäcker“ an der B39 in Willsbach kommen. Mit dem jetzt gefassten Aufstellungsbeschluss kann der Flächennutzungsplan des Verwaltungsraums Obersulm-Löwenstein für das derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Gelände geändert werden. Erst dann kann ein Bebauungsplanverfahren initiiert werden, wie Obersulms Bürgermeister Björn Steinbach erläutert. „Wir müssen dann mal schauen, was im weiteren Verfahren auf uns zukommt“, so Steinbach.

Im Anschluss an die „Breitäcker“ in Willsbach sollen an der B39 künftig ein Nahversorger sowie der Recyclinghof einen Platz finden.
Im Anschluss an die „Breitäcker“ in Willsbach sollen an der B39 künftig ein Nahversorger sowie der Recyclinghof einen Platz finden.  Foto: Christiana Kunz

Obersulm und Löwenstein einigen sich auf neuen Nahversorger-Standort: Verfahren könnte noch einen Strich durch die Pläne machen

Denn der gewählte Standort könnte von seiner Lage her mit dem so genannten Integrationsgebot kollidieren, einer raumplanerischen Vorgabe, nach der ein Nahversorgungsbetrieb unter anderem fußläufig zu erreichen sowie von zwei Seiten durch Wohnbebauung eingeschlossen sein muss. „Das ist hier am Ortsrand nicht möglich“, sagt Steinbach. Gegebenenfalls erfordere dieser Umstand ein Zielabweichungsverfahren durch das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart, in das auch der Regionalverband Heilbronn-Franken und die Nachbarstadt einbezogen werden müssen.

So muss der Löwensteiner Gemeinderat durch einen Beschluss dem Regionalverband signalisieren, dass sich das Bergstädtchen zu dem gemeinsamen Nahversorger-Standort bekennt und keine weiteren eigenständigen Vorstöße plant. 

Zumindest dies dürfte eine reine Formsache werden, denn in Löwenstein ist man äußerst zufrieden mit der Standortwahl. „Für die Bürger beide Kommunen ist das ein Gewinn, wenn wir da einen Nahversorger hinbekommen“, ist Bürgermeister Eberhard Birk überzeugt. Er denke aber auch an die Campinggäste am Breitenauer See, die künftig dort einkaufen könnten.

Ein Nahversorger, ob Discounter oder Vollsortimenter, läge nicht zuletzt quasi in Sichtweite vom „Käppelesfeld“ in Hößlinsülz. Das Neubaugebiet war in der Vergangenheit eine Standortoption aus Löwensteiner Sicht, auch weil anderswo im Ort der Platz dafür fehlte. Die Verwaltung unter dem damaligen Bürgermeister Klaus Schifferer hatte sich davon aber letztlich wieder verabschiedet, auch angesichts der hohen bürokratischen Hürden – unter anderem einem drohenden Zielabweichungsverfahren.

Nahversorger-Standort:Löwenstein gab die Suche bereits vor sechs Jahren auf

Andere Standorte kamen im Stadtgebiet nicht in Betracht, auch der Versuch, in der Winzergenossenschaft einen CAP-Markt zu etablieren, scheiterte an fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven für den potenziellen Betreiber. Anfang 2019 strich Löwenstein die Segel und verabschiedete sich per Gemeinderatsbeschluss von weiteren Bemühungen um einen Nahversorger. Erst drei Jahre später konnte ein „Tante M“-Selbstbedienungsladen in der Kernstadt die Versorgungslücke ein wenig verkleinern. 

Eine solche Lücke hatte sich Ende 2022 mit der Schließung der Penny-Filiale auch in Willsbach aufgetan, weshalb fortan auch in Obersulm verstärkt über eine Alternative diskutiert und mögliche Standorte geprüft wurden. Von denen kristallisierte sich letztlich der im „Kleinen Feldle“ als noch am geeignetsten heraus – auch wenn er für die Mehrheit der künftigen Kunden nicht fußläufig erreichbar ist und so ein höheres Verkehrsaufkommen auf der B 39 mit sich bringen könnte.

Neuer Standort auch für Recyclinghof

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll die planungsrechtliche Zulassung geschaffen werden nicht nur „für einen großflächigen Betrieb des Lebensmitteleinzelhandels zur Sicherung der Grundversorgung in Obersulm und Löwenstein“, wie es in der Sitzungsvorlage heißt. Darüber hinaus geht es zudem um gemischte Bauflächen sowie  einen Standort für den Obersulmer Recyclinghof. Nach Angaben der Verwaltung soll letzterer wie in jüngster Zeit im Landkreis üblich, in unmittelbarer Nähe eines Einzelhandelsbetriebs angesiedelt werden. Das soll „Synergieeffekte zwischen Einkaufen und Recyclingtätigkeit“ schaffen. zwi

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