Radfahren mit Alkohol: Warum die bisherige 1,6-Promille-Grenze in der Kritik steht
Bislang gilt man erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig auf dem Fahrrad. Verkehrsexperten fordern eine strengere Regelung – und einen sogenannten Gefahrengrenzwert.
Betrunken am Straßenverkehr teilzunehmen, ist grundsätzlich keine Entscheidung mit Weitblick. Auch dann nicht, wenn vom Auto aufs Fahrrad umgestiegen wird. Bisher sind die Regeln bezüglich der Blutalkoholgrenze allerdings großzügig.
Bis zu 1,6 Promille darf haben, wer sich auf seinen Drahtesel schwingt. Erst dann bekommt man definitiv einen Punkt in Flensburg und muss ein Bußgeld bezahlen. Auch der Führerschein kann entzogen werden.
Diskussion um Promillegrenze für Radfahrer: „Ab 1,6 Promille fahruntüchtig“
„Ab 1,6 Promille gilt man mit dem Fahrrad absolut fahruntüchtig“, erklärt das Polizeipräsidium Heilbronn auf Stimme-Anfrage. Doch zahlreiche Verkehrsverbände fordern diese Grenze zu senken. Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrern gibt. Und der sollte laut des Verbands bei 1,1 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) liegen.
Schaut man auf die aktuellen Unfallzahlen des Statistischen Bundesamtes, ist dieser Forderung keine Überraschung: 2024 wurden 34.700 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss aufgenommen. Erstmals gehen mit einem Anteil von 43 Prozent die meisten Fälle auf Fahrradfahrer zurück. 33 Prozent waren ohne Hilfsmotor unterwegs, zehn Prozent auf Pedelecs.
Unfallzahlen belegen steigende Gefahr: Fast die Hälfte der Alkoholunfälle mit Radfahrern
In Baden-Württemberg sticht besonders ein Tag hervor: Christi Himmelfahrt. Bei den 13 Alkoholunfällen mit Personenschaden am Vatertag 2024 waren laut Statistischem Landesamt alle Hauptverursachenden männlich. 61,5 Prozent nutzten dabei ein Fahrrad. Für Heilbronn gibt es keine offizielle Erhebung. Auf die Frage, ob alkoholisierte Radfahrer eher durch Zufall auffallen oder bei gezielten Kontrollen erwischt werden, antwortet die Polizei knapp: „Sowohl als auch.“
„Mit so viel Blutalkohol kann niemand mehr sicher Rad fahren.“ADFC Baden-Württemberg
Laut dem ADFC würde eine niedrigere Promillegrenze die Häufung von Alkoholunfällen verhindern. „Selbstverständlich“ seien 1,6 Promille zu viel. „Mit so viel Blutalkohol kann niemand mehr sicher Rad fahren“, teilt der Bundesverband mit. Der niedrigere Wert solle als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen werden. Dieser orientiere sich an den bestehenden Promillegrenzen sowie an der geringeren Gefahr durch Radfahrende: „Eine völlige Gleichsetzung von Auto- und Radfahrenden wäre nicht gerechtfertigt.“ Verhindern, dass sich Betrunkene trotzdem aufs Rad setzen, kann eine solche Grenze nicht. Es solle aber, so der ADFC, ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer fördern.
ADFC fordert niedrigere Promillegrenze und Aufnahme ins Straßenverkehrsgesetz
Der ADFC fordert darüber hinaus schon lange, den Fokus auf Verkehrssicherheit im Radverkehr zu lenken und dort das Ziel der Vision Zero – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten – ernst zu nehmen. „Besonders Kreuzungs- und Querungssituationen sind häufige Unfallstellen im Land, die gezielt sicherer gemacht werden müssen. Querungshilfen, solarbetriebene Bedarfsampeln, Temporeduktion, gute Sichtverhältnisse und ein respektvolles Miteinander im Verkehr sind zum Teil schnell und einfach umsetzbar und bedeuten einen großen Sicherheitsgewinn für den Radverkehr“, weiß der ADFC-Landesvorsitzende Matthias Zimmermann. Außerdem fordert der Verband, das Unfallgeschehen im Land gründlich zu untersuchen, Unfallursachen systematisch aufzudecken und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Bislang wird an der bestehenden Grenze festgehalten. Wer mit einem Blutalkoholwert unter 1,6 Promille erwischt wird, dem drohen nur Konsequenzen, wenn er grob fahrlässig Rad fährt, in einen Unfall verwickelt ist oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. „Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn es zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kommt“, fasst die Polizei Heilbronn zusammen.
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