Eine Verständigung im deutschen Strafgericht ist eine formelle Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Gegenstand ist das Verfahrensverhalten. Meist ist damit ein Geständnis des Angeklagten, im Gegenzug für einen begrenzten Strafrahmen, verbunden. Ziel ist die Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie. Die Verständigung dient dazu, langwierige Beweisaufnahmen zu verkürzen, ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft, um das „Recht auf ein faires Verfahren“ zu wahren. Der nächste Prozesstag findet am 11. Februar statt.
Steuerschaden von einer Million Euro – selbstgemachten Tabak unversteuert verkauft
Aus einem arabischen Supermarkt in Heilbronn sollen zwei Brüder unversteuerte Tabakprodukte angeboten haben. Der Vater soll Teil der Bande gewesen sein.

Zwei Brüder müssen sich seit Mittwoch (4.2.) vor dem Landgericht Stuttgart wegen mehrerer Steuervergehen im Zusammenhang mit Tabakprodukten verantworten. Die für Wirtschaftsdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft den 21 und 23 Jahre alten Angeklagten vor, Wasserpfeifentabak, Zigaretten und E-Zigaretten aus einem arabischen Supermarkt in Heilbronn unversteuert verkauft zu haben. Der Gesamtsteuerschaden soll sich auf etwa eine Million Euro belaufen.
Steuerschaden von einer Million Euro – selbstgemachten Wasserpfeifentabak unversteuert verkauft
Die Staatsanwaltschaft geht von bandenmäßiger Steuerhinterziehung aus. Neben den beiden Brüdern soll der Vater Teil der Bande gewesen sein. Wegen ähnlicher Delikte in Stuttgart war er in der Vergangenheit bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er verbüßte. Er befindet sich auf der Flucht. Die Brüder sitzen seit elf Monaten in den Justizvollzugsanstalten Schwäbisch Hall und Stuttgart-Stammheim.
Zigaretten und E-Zigaretten aus Polen und Bulgarien nach Heilbronn geschmuggelt
Laut Staatsanwaltschaft sollen der Vater und seine beiden Söhne seit 2023 große Mengen an Wasserpfeifentabak für den Heilbronner Markt hergestellt und vertrieben haben. Außerdem sollen sie Zigaretten und E-Zigaretten in Belgien und Polen gekauft und ohne Steuerzeichen gewinnbringend in Deutschland weiterverkauft haben, teilte eine Staatsanwältin mit. Der Verkaufswert der bei Kontrollen aufgefundenen Waren betrug oft mehrere Hunderttausend Euro.
Bei Kontrollen Glycerin für die Produktion von Wasserpfeifentabak sichergestellt
Kurz nach Verlesung der Anklageschrift zeichnete sich ab, dass die 13. Große Strafkammer des Gerichts, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger Interesse an Gesprächen haben, die zu einer Verständigung führen könnten. Für die beiden Heilbronner Rechtsanwälte Malte Höch und Elisabeth Unger-Schnell, die den Älteren der Angeklagten vertreten, stellte sich die Frage, ob ihrem Mandanten eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenrecht drohe. Zudem erklärte Höch, dass aus dem aufgefundenen Glycerin, das für die Produktion von Wasserpfeifen benötigt wird, berechnet worden sei, wie viel Tabak hergestellt wurde. Er hege Zweifel an der Hochrechnung. „Welche Straferwartung hat die Staatsanwaltschaft?“, wollte er wissen. Die machte klar, dass sie nicht von einem Freispruch ausgehe. Dem stimmte Höch zu.
Die Inhaftierung des Vaters sei für die beiden Angeklagten ein einschneidendes Erlebnis gewesen, erklären sie bei der Befragung durch den Vorsitzenden Richter Dr. Frank Maurer. Das Verhältnis zum Vater sei gut gewesen. „Wir hörten auf unseren Vater. Erziehung halt“, sagte der 21-Jährige. Als dieser ins Gefängnis kam, sei er nicht mehr regelmäßig zur Schule gegangen, erklärt er. Es habe niemanden gegeben, der sich um sie gekümmert hätte. Die Mutter sei immer noch in Syrien gewesen. Wo der flüchtige Vater sei, wollte Maurer wissen. „Ich weiß nicht, wo mein Vater ist. Jordanien, Syrien – keine Ahnung.“
Geld für den Start des Supermarkts bei Lehrerin geliehen
Die Wohngruppe in Heilbronn, in der der Jüngere nach der Inhaftierung des Vaters untergebracht war, tauschte er immer öfter mit der Wohnung eines guten Bekannten der Familie. Die beiden Brüder bezeichneten ihn als Onkel. Eben jener Onkel, Freunde und seiner Familie hätten ihn darin bestärkt, einen Supermarkt zu eröffnen. Das Geld für den Start habe er sich geliehen – bei Freunden, bei seiner Lehrerin, die bereitwillig den Start finanzierten. Lieferanten seien bezahlt worden, nachdem die ersten Einnahmen geflossen seien. Ob denn der Vater, der nach seiner Haft im Supermarkt anfing, der Chef gewesen sei, wollte Richter Maurer wissen: „Ich war der Chef“, sagt der jüngere Bruder.
Während Jobsuche von Polizei festgenommen worden
Der ältere der beiden angeklagten Brüder sei wenig im Laden gewesen, erklärt dieser. Er habe sein Fachabitur abgelegt und sich Anfang des vergangenen Jahres beim Jobcenter nach einer Arbeit erkundigt. Wenige Tage später sei er von der Polizei festgenommen worden.
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