Auffälliger Schwarzwald-Wolf darf geschossen werden
Ein im Schwarzwald heimischer Wolf nähert sich Menschen bis auf wenige Meter. Um einen möglichen Abschuss ist ein Streit entbrannt. Jetzt hat ein Stuttgarter Gericht entschieden.
Der Hornisgrinde-Wolf GW2672m darf getötet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, den die Naturschutzinitiative (NI) aus Rheinland-Pfalz gestellt hatte, war damit im Wesentlichen erfolglos. Auch eine weitere Klage soll keine aufschiebende Wirkung haben. Bei einer vorherigen Gerichtsentscheidung war der Hornigsrinde-Wolf noch verschont geblieben.
Tötung des auffälligen Schwarzwald-Wolfs ab sofort möglich
Das öffentliche Vollzugsinteresse überwiege das Interesse der NI an einem Aufschub, schreibt die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts nun in einer Pressemitteilung. „In der Folge kann die Tötung des Wolfes ab sofort und bis zum 10.03.2026 erfolgen und die Entscheidung über die noch beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängige Klage muss nicht abgewartet werden.“

Das Umweltministerium hatte vergangene Woche den Abschuss des ungewöhnlich kontaktfreudigen Tiers angeordnet. Dies sei zum Schutz vor Angriffen auf Menschen voraussichtlich zu Recht geschehen, befindet die Kammer. Vollziehen soll das früheren Angaben zufolge ein Spezialteam.
„Der Wolf hat wiederholt und zunehmend häufiger toleriert, dass sich ihm Menschen auf unter 30 Meter annähern, und sich diesen auch selbst bis auf wenige Meter genähert“, heißt es in der Erklärung.
Schwarzwald-Wolf als Gefahr für Menschen? Abschuss jetzt möglich
Menschen seien zwar bislang nicht in Gefahr geraten; es gebe aber weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch Praxiserfahrungen, dass dies so bleibe. Es müsse vielmehr stets mit einer Verhaltensänderung gerechnet werden. „Bei der Beurteilung der Gefahrenlage darf das Land Baden-Württemberg berücksichtigen, dass der Wolf sich in einem von Menschen unter anderem zu Erholungszwecken stark frequentierten Gebiet aufhält, sodass häufige Begegnungen aller Art mit Menschen sehr wahrscheinlich bleiben.“
Erfolg hatte die NI nur insoweit, als sich ihr Antrag gegen die ausnahmsweise Zulassung bestimmter Waffen und Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte richtete. Diese bedürften „im vorliegenden Fall wohl nicht der vom Land Baden-Württemberg erlassenen Ausnahmegenehmigung“, schreibt das Gericht. Im Ergebnis ändert das freilich nichts: Die Gerätschaften dürfen eingesetzt werden.
Umweltministerin begrüßt Abschuss-Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Umweltministerium Thekla Walker (Grüne) begrüßte die Entscheidung. „Wölfe sind geschützte Tiere, die nur im Ausnahmefall geschossen werden dürfen“, teilte sie mit. „Die häufige Annäherung an Menschen bis auf wenige Meter rechtfertigt eine solche Ausnahme. Wir haben alles unternommen, diesen Schritt nicht gehen zu müssen. Das Tier zu fangen, zu besendern und dann gegenüber dem Menschen zu vergrämen hat allerdings in den vergangenen zwei Jahren nicht funktioniert.“ Jetzt bleibe laut Managementplan des Landes nur noch die Entnahme durch Profis. Das Verwaltungsgericht hat das anerkannt.“
Gegen den Beschluss des Gerichts kann innerhalb von zwei Wochen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde erhoben werden. Walkers Sprecher erklärte bezüglich des weiteren Vorgehens, man werde zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts auswerten und dann entscheiden, ob das Entnahmeteam kommende Woche seine Tätigkeit fortführe.
Stimme.de