Polizist Rouven Laur stirbt
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Nach tödlichem Messerangriff in Mannheim: Angeklagter will sich äußern

  
Erfolgreich kopiert!

Ein Mann sticht im Mai 2024 in Mannheim sechs Menschen nieder. Der Polizist Rouven Laur stirbt nach dem Messer-Angriff. Der Angeklagte will sich vor Gericht zu den Vorwürfen äußern.

von unserer Redaktion und dpa

Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Ein mutmaßlicher Islamist greift im Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz sechs Menschen mit einem Messer an. Der Polizist Rouven Laur stirbt nach der Attacke. Nun wird dem Mann vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gemacht – der 26-jährige Afghane ist unter anderem wegen Mordes an Rouven Laur sowie versuchten Mordes angeklagt

Der Angeklagte will sich am Dienstag (9 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zur Sache äußern, teilt die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit. Sulaiman A. werde Fragen des Gerichts beantworten, sagte sein Anwalt Axel Küster. Er werde auch zu seiner Religiosität aussagen. Weitere Details gab es zunächst nicht. 

Tödlicher Messerangriff in Mannheim – Angeklagter will sich vor Gericht äußern

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat der mittlerweile 26-Jährige am 31. Mai 2024 bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzt: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizist Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Der Angeklagte Sulaiman A. sitzt an seinem Platz zum Auftakt des Staatsschutzverfahrens wegen eines Messerangriffes auf dem Marktplatz in Mannheim.
Der Angeklagte Sulaiman A. sitzt an seinem Platz zum Auftakt des Staatsschutzverfahrens wegen eines Messerangriffes auf dem Marktplatz in Mannheim.  Foto: arijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Bundesanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat hegt. Schließlich sei er zur Überzeugung gelangt, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, vermeintlich Ungläubige zu töten, hieß es. Der Angeklagte hatte zuletzt mit Frau und Kindern im hessischen Heppenheim gelebt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.

Für das Verfahren sind noch knapp 50 Verhandlungstage bis Ende Oktober terminiert. 

Nach oben  Nach oben