Lebenslange Haft für Parkplatzmorde
Stuttgart - Die Parkplatzmorde haben viele Homosexuelle in Angst versetzt. Jetzt schickt das Gericht einen 57-Jährigen lebenslang hinter Gitter. Doch sein Motiv könnte für immer ein Rätsel bleiben.

Stuttgart - Die Indizien sprechen eine deutliche Sprache: DNA-Spuren am Tatort, die Tatwaffe im Kofferraum, ein wichtiger Zeuge, der den Angeklagten identifiziert. Oberstaatsanwalt Albrecht Braun spricht von einer Beweislage, „die klarer nicht sein könnte“. Das Gericht sieht es ähnlich und verurteilt den Frührentner aus Esslingen wegen der sogenannten Parkplatzmorde vom Sommer 2010 zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung (Az.: 1a Ks 114 Js 114864/10). Doch auf eine Erklärung für die Taten hoffen die Hinterbliebenen bis zuletzt vergebens.
Die Auswahl der Opfer war laut Braun willkürlich, die Taten erschreckend stereotyp: Auf Parkplätzen, die als Treffpunkte von Homosexuellen galten, schoss der Täter den ahnungslosen Männern aus unmittelbarer Nähe in den Kopf. Der 30-jährige Tote wurde halb entkleidet in Magstadt (Kreis Böblingen) gefunden, ein 70-Jähriger nackt und teilweise mit Erde bedeckt in Mörfelden-Walldorf (Südhessen). Während die Prozessbeteiligten nach Anhaltspunkten für Schwulenhass oder unterdrückte Neigungen des Angeklagten suchen, starrt der Mann mit Glatze und Bärtchen zur Wand oder vor sich auf den Tisch.
Erst als seine Ex-Partnerinnen - Ehefrauen wie Geliebte - in den Zeugenstand treten, kommt Leben in die Augen des Frührentners. „Engelchen“, ruft er einmal. In diesem kurzen Moment blitzt sein angeblich gefühlvolles, zweites Ich vor Gericht auf. Dann fällt er wieder ins Schweigen.
In der Homosexuellenszene ist er kein Unbekannter - das zeigt die Beweisaufnahme. Auch hat er laut Computerauswertung im Chat mit Männern derbe erotische Fantasien ausgetauscht. War es ein Scherz? Ausdruck von Verachtung? Eine heimliche Sehnsucht? Es bleiben etliche Fragen, die letztlich nur der Täter hätte beantworten können.
Der psychiatrische Gutachter Peter Winckler spricht als Hypothese von „mehreren sexuellen Identitäten, die wenig verbunden sind“. Da gebe es den empfindsamen Heterosexuellen, aber auch eine dunkle, homoerotische Seite. Die kaltblütigen Taten auf den Parkplätzen seien unheimlich und würden auf einen gefährlichen Serienmörder hinweisen. Das Schweigen des Angeklagten mache den Fall noch unheimlicher.
In ersten Polizeivernehmungen hatte der Angeklagte über seine Aids-Infektion gesprochen. Zunächst gilt sie als möglicher Auslöser für einen tödlichen Hass. Doch Psychiater und Gericht glauben nicht daran. Zu viel Zeit sei seit den 1990er Jahren vergangen. Braun nennt in seinem Plädoyer „Freude am Töten“ als Motiv. „Er hat aus Mordlust gehandelt, aus Zeitvertreib und sportlichem Interesse“, sagt er. Das Gericht sieht auch das nicht als ausreichend belegt. Trotzdem urteilt die Vorsitzende Richterin Ute Baisch deutlich über den 57-Jährigen: „Er hat die fest eingewurzelte Neigung und wird sie immer wieder ausleben, wenn er die Gelegenheit bekommt.“
Als der Angeklagte nach den Plädoyers überraschend zu einem Schlusswort angesetzt hat, ist im Prozess einmal kurz die Hoffnung auf eine Erklärung aufgekeimt. Doch schnell wird klar, dass seine Worte bestenfalls weitere Fragen aufwerfen. „Wenn Leute ihre Neigungen leugnen und in obskuren Subkulturen ausleben müssen, dann sind nicht die Menschen pervers, sondern die Umwelt, in der sie leben müssen“, sagt er vieldeutig. Baisch spricht von einer „geradezu wirren Äußerung“ und fragt: „Wen meint er damit?“ Die Antwort darauf verschließt er - wie viele andere - weiter in seinem Inneren. lsw
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