Strafgebühr bei versäumten Arztterminen – was Mediziner aus Heilbronn davon halten
Sollte es Strafzahlungen geben, wenn Patienten unentschuldigt einen Arzttermin versäumen? So schätzen Heilbronner Ärzte und die Verbraucherzentrale den Vorstoß der Kassenärztliche Bundesvereinigung ein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert, Strafzahlungen gegen Patienten zu erheben, die einen Arzttermin unentschuldigt versäumen. Kassenärzte-Chef Andreas Gassen nannte gegenüber der "Bild-Zeitung", er halte „eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr“ für angemessen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält von diesem Vorschlag nichts, Geldstrafen seien der falsche Weg, erklärte er am Dienstag.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sieht Verantwortung bei Patienten
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sagte auf Anfrage, nicht wahrgenommene Termine seien für die Praxen sehr ärgerlich. "Aus unserer Sicht sind Ausfallgebühren aber Sache der Patienten, nicht der Krankenkassen. Wir sollten nicht die Beiträge der Versicherten und der Unternehmen dafür aufwenden, um Ausfallgebühren zu bezahlen", erklärte ein Sprecher.
Die AOK Baden-Württemberg lehnt die Forderung der KBV ab, dass die Versicherungsgemeinschaft für Versäumnisse eine pauschale Ausfallgebühr bezahlen soll, sagte ein Sprecher auf Nachfrage.
Strafgebühr für Patienten: Ärzte in der Region schätzen Forderung unterschiedlich ein
Martin Uellner, Kreisärztesprecher in Heilbronn, ist von dem Vorschlag von Andreas Gassen nicht überzeugt. Er hält die Forderung weder für durchsetzbar noch für praktikabel. Auch die Notwendigkeit sieht er kritisch. "Besonders in Hausarztpraxen stellt sich die Frage nicht. Hier gibt es keine Lücken, selbst wenn jemand absagt. Dann wartet der nächste Patient." Doch auch in Facharztpraxen sieht er keine Notwendigkeit, eine Strafgebühr einzuführen. "Besonders wenn man hört, dass Patienten teils erst in einem Dreivierteljahr einen Termin bekommen."
Auch hier gebe es Personen, die ohne Termin oder kurzfristig in die Praxis kommen würden. Und selbst wenn Lücken entstehen würden, so gebe es immer etwas zu tun. Zudem müsse man sich genau anschauen, wie häufig solche Absagen überhaupt vorkämen. Den bürokratischen Aufwand, der durch eine mögliche Gebühr entstehen würde, schätzt er als unverhältnismäßig ein.

"Es wird dringend Zeit, dass so etwas kommt", sagt dagegen Andreas Volk, Kreisvorsitzender der Zahnärzte des Stadt- und Landkreises Heilbronn. "So eine Praxisstunde kostet richtig Geld", so Volk. Er selbst erlebe Patientenausfälle häufig im Praxisalltag. "Und ich spreche hier nicht von Terminen, die nur 15 Minuten dauern." Besonders bei Zahnärzten würden Termine häufig zwischen ein und drei Stunden dauern. "Das sind ja sehr häufig quasi Operationen, schon das Einsetzen von Füllungen gehört dazu."
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht Ausfallhonorar kritisch
"Ein Ausfallhonorar wird von vielen Ärzten beziehungsweise Zahnärzten schon seit geraumer Zeit verlangt, das ist nichts Neues", erklärt Björn Gatzer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein Ausfallhonorar ist ein Schadensersatz, den der Arzt dafür geltend machen kann, wenn ihm durch eine ausgefallene Behandlung ein Verdienst, das sogenannte Behandlungsentgelt, entgeht. "Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um eine so genannte „Bestellpraxis“ handelt. Hier werden für jedem Patienten bestimmte Zeitfenster offen gehalten", so der Experte. Wenn der Patient hier nicht erscheine, habe der Arzt in der Zeit nichts zu tun und somit einen echten Ausfall.
Anders sei das bei "Wartezimmerpraxen". "Fällt hier ein Patient aus, dann kann der Arzt einfach den nächsten, wartenden Patienten aus dem Wartezimmer holen, und hat somit keinen Verdienstausfall", sagt Björn Gatzer.
Ein solches Ausfallhonorar sei bei privat abzurechnenden Leistungen verständlich, das Vergütungssystem der Kassenärzte beruhe jedoch zu großen Teilen auf Pauschalen, die pro Quartal abgerechnet werden. Hier mache es keinen Unterschied, ob ein Patient einmal oder mehrmals im Abrechnungsquartal komme. "Hier läge also kein echter Schadensersatz vor, sondern es würde sich unserer Ansicht nach um eine reine „Strafgebühr“ handeln, die bestenfalls einem „Erziehungszweck“ durch einen finanziellen Druck auf den Patienten ausüben würde. Das sei aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der falsche Weg.

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