„Querdenken“-Chef Michael Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen
Wegen Betrugsvorwürfen stand „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg vor Gericht. Der Prozess endete mit einem Freispruch – aber nur teilweise.
Der Prozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des Betrugs frei und sprach ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig – und verwarnten ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Querdenken“-Gründer Michael Ballweg teilweise freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und die Einziehung von mehr als einer halben Million Euro gefordert – dabei soll es sich um Geld handeln, das Ballweg für seine Bewegung eingeworben, aber für eigene Zwecke verwendet haben soll. Ballwegs Verteidiger plädierten auf Freispruch und Haftentschädigung für den 50-jährigen Unternehmer.
Ballweg musste sich seit Herbst 2024 vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für "Querdenken" eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben.
Anklage forderte drei Jahre Haft für "Querdenken"-Gründer Ballweg
Belegt sind laut Akten Ausgaben für "Querdenken" in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung. Ballwegs Verteidiger wiesen die Anschuldigungen von Beginn an entschieden zurück. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab.
In ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche forderte die Anklage eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro – jenem Betrag, den Ballweg laut Anklage zweckwidrig verwendet haben soll. Die Verteidiger plädierten hingegen auf Freispruch und beantragten zudem eine Entschädigung für Ballwegs Zeit im Gefängnis.
Galionsfigur der Protestbewegung in der Corona-Pandemie
Wegen der laufenden Ermittlungen saß "Querdenken"-Gründer Ballweg ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Justiz hatte dies mit Fluchtgefahr begründet. Unterstützer versammelten sich regelmäßig vor der Haftanstalt, um seine Freilassung zu fordern. Im April 2023 kam Ballweg auf freien Fuß. Ballweg war während der Corona-Pandemie zu einer zentralen Figur der regierungskritischen Proteste geworden.
Die von ihm gegründete "Querdenken"-Bewegung formierte sich 2020 in Stuttgart als Reaktion auf die staatlichen Schutzmaßnahmen. Binnen kurzer Zeit breitete sie sich bundesweit aus – zu den Demonstrationen gesellten sich neben Impfgegnern auch Esoteriker, Anhänger von Verschwörungstheorien und Vertreter rechtsextremer Gruppen.
Stimme.de