Produktrückruf
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Rückruf bei Kaufland und Co.: Bei diesem Wasser drohen Magen-Darm-Erkrankungen

  
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Drei Sorten Wasser erfordern derzeit besondere Vorsicht von den Konsumenten. Betroffen ist auch eine Marke von Kaufland. Der Produzent warnt vor „mikrobiologischen Verunreinigungen“. 

Von unserer Redaktion

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Nischenprodukte sind im Trend und mit neuen Erkenntnissen über Ernährung wächst auch die Nachfrage nach optimierten Produkten. Das betrifft sogar Wasser: Seit ein paar Jahren bieten zahlreiche Drogerien, Supermärkte und Discounter besonders bekömmliches Wasser an, das bei der Herstellung strengen Vorgaben unterliegt. Nun gibt es einen Produktrückruf bei Kaufland, dm und Rossmann – denn bei einer bestimmten Sorte drohen Magen-Darm-Erkrankungen. 

Magen-Darm-Gefahr bei Wasser – Rückruf bei Kaufland, dm und Rossmann

Der Supermarktriese Kaufland und die Drogerieketten dm und Rossmann rufen aktuell bundesweit ihr Babywasser zurück. Das meldet lebensmittelwarnung.de. Der Grund: In den betroffenen Flaschen befinden sich Krankheitserreger, der Produzent warnt vor "mikrobiologischen Verunreinigungen". Diese können laut der Lebensmittelwarnung beim Verzehr zu Magen- und Darm-Erkrankungen oder allergischen Reaktionen führen. 

Vorsicht gilt bei den 1-Liter-Flaschen der Marken "K-Classic Babywasser" von Kaufland,  "babylove" von dm und "Babydream Babywasser still" von Rossmann. Aktuell gilt bei Kaufland und weiteren Händlern zudemein Produktrückruf bei Nudeln.

Magen-Darm-Gefahr bei Wasser: Diese Chargen sind betroffen

Betroffen sind beim Babywasser von Kaufland die Flaschen mit einer Haltbarkeit bis zum 30. November 2025. Bei dm gilt die Warnung zusätzlich für das Haltbarkeitsdatum am 27. August 2025. Bei Rossmann sind gleich mehrere Ablaufdaten gesundheitsgefährdend: die vom 1. bis 4. Oktober 2025, die vom 30. November 2025 und die vom 1. Dezember 2025. 

Kaufland, dm und Rossmann rufen ihre Kunden dazu auf, die kontaminierten Babywasser nicht zu trinken. Die Flaschen können in jedem zugehörigen Markt gegen Rückerstattung des Bezahlpreises abgegeben werden.

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