Was passiert mit dem Wolf nach dem tödlichen Treffer?
Nach dem Abschuss soll der Wolf von der Hornisgrinde nicht im Museum landen. Was stattdessen mit dem Kadaver passieren wird. Und warum das aus Sicht eines Tierpräparators schade ist.

Regungslos steht er da, der einst «letzte Wolf des Odenwalds». Hinter der Glasscheibe fletscht er die spitzen Zähne, sein helles Fell glänzt. Ausgestopft wurde der Wolf nach dem tödlichen Schuss, der ihn 1866 aus der Flinte des Schollbrunner Ratsschreibers Vincenz Diemer traf. Seit Jahren staubt das Präparat nun schon im Stadtmuseum von Eberbach (Neckar-Odenwald-Kreis) vor sich hin.
Dasselbe Schicksal wird den Wolf von der Hornisgrinde nicht ereilen, das steht fest. Das Tier ist zwar höchstrichterlich zum Abschuss freigegeben, weil es sich zu sehr den Menschen genähert haben soll. Profi-Jäger sind dem Tier auch schon seit Tagen auf der Spur. Aber ausstopfen und ausstellen? Da winkt das für die Wölfe zuständige Umweltministerium ab: «Eine Präparierung und Ausstellung ist nicht geplant», sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das sei auch nicht üblich.
Kadaver an die Wissenschaft
Sollte der Wolf innerhalb der gesetzten Frist bis zum 10. März getötet werden, muss der Kadaver laut der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums direkt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) übergeben werden. «Diese wird Abstriche nehmen, die ans Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik geschickt werden», sagte der Sprecher des Ministeriums. «Das dient der eindeutigen Identifizierung des Tieres.»
Erst dann soll im Fall eines tödlichen Schusses auch darüber informiert werden, dass der Wolf auf der Hornisgrinde getötet wurde. Sollte das richtige Tier mit der Bezeichnung «GW2672m» nicht erlegt worden sein, dürfen die Jäger erneut losziehen und den Rüden verfolgen.
Und der Kadaver? Würde der tote Wolf verbrannt werden? Nein, heißt es dazu im Umweltministerium. «Der Tierkörper wird ans Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung transportiert.» Dort soll er Forschungs- und Dokumentationszwecken dienen.
Präparator: Wolf könnte an seine Geschichte erinnern
Schade eigentlich, sagt Joseph Kälberer, der im Naturkundemuseum in Stuttgart tote Tiere so präpariert, dass sie lebendig wirken. Der Hornisgrinde-Wolf hätte aus seiner Sicht einen besonderen Wert, ähnlich wie der in Stuttgart bereits ausgestellte «letzte Wolf Württembergs», erlegt 1847 bei Sachsenheim/Stromberg. Und auch der nach über 150 Jahren erste eingewanderte Wolf, der 2015 auf der A8 bei Merklingen starb, wird im Naturkundemuseum ausgestellt.
«Es geht auch um die Geschichten, die man mit einem Präparat erzählen kann», sagt Kälberer. Ähnlich sei es beim «Problembären» Bruno, der 2006 in Bayern erschossen wurde und nun im Museum Mensch und Natur in München ausgestellt ist. «Auch hier erinnert man sich durch das Präparat an seine Geschichte und daran, wie politisch aufgeladen die Debatte damals gewesen ist», sagt Kälberer.
Er halte auch den Wolf aus dem Nordschwarzwald für wertvoll: «Dann könnten die Leute ihn wenigstens auch mal sehen», sagt Kälberer. «Das Tier könnte auch als Vermittler dienen, als Mahnmal vielleicht auch aus jeder Perspektive.»
Jäger wie im Wildwest-Film
Zunächst aber muss das sogenannte Entnahme-Team - im Auftrag des Umweltministeriums losgeschickt - den Wolf erwischen. Dazu operiert es ein wenig wie in einem Wildwest-Film: Die Männer oder Frauen lesen Spuren, sie entschlüsseln Wildwechsel, grenzen den Standort ein und schlagen präzise zu - quer durch Reviergrenzen, was lokale Jäger oft nicht dürfen.
Namen, Gesichter, Biografien sind Tabu zum Schutz der Teammitglieder. Gerüchte von einem Fährtenleser, einem Wildbiologen oder «Knipser» als Scharfschützen kursieren - doch Ministerium und FVA schweigen dazu. Offiziell ist nur: Es sind fachkundige Spezialisten mit ausgezeichneten Fähigkeiten in Tracking, Schießen und Diskretion.
Allerdings bedeuten die Abschussgenehmigung und das Jäger-Team noch nicht, dass der Wolf auch tatsächlich erlegt wird. Das zeigt ein prominentes Beispiel aus Niedersachsen. Dort konnte der als Problemwolf eingestufte «Roddy» aus dem Rodewald den Jägern trotz jahrelanger Suche entwischen.
Damit der Wolf «GW2672m» überhaupt abgeschossen werden darf, hatte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen - und die gilt zunächst bis 10. März. Möglich ist aber, dass diese auch verlängert wird.

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