Karlsruhe (dpa)
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Verfassungsbeschwerde gegen Varta-Sanierung ist unzulässig

  
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Der Batteriehersteller Varta steckt tief in der Krise, Aktionäre müssen sich auf den Verlust ihres Geldes einstellen. Das wurde von Gerichten gebilligt. Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?

Die Sanierung von Varta kann starten. (Archivbild)
Die Sanierung von Varta kann starten. (Archivbild)  Foto: Stefan Puchner/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von mehreren Aktionären gegen den umstrittenen Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. 

Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts und die Ablehnung der Beschwerde des Landgerichts, wonach die Sanierung des finanziell angeschlagenen Unternehmens unter Ausschluss der Kleinaktionäre angegangen werden kann.

Der Rettungsplan sieht im Zuge der Restrukturierung eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies bedeutet für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes. 

Die Kleinaktionäre rügten einen Eingriff in ihr Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde behandele illegitime Ziele, die fehlende Erforderlichkeit und fehlende Angemessenheit des Restrukturierungsplans. Sie setze sich nicht mit den Ausführungen des Landgerichts auseinander.

Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG. Die Verfassungsbeschwerde habe sich nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften gerichtet, urteilte das oberste Gericht weiter. In Karlsruhe ist noch eine weitere Verfassungsbeschwerde in der Sache anhängig. Über deren Annahme sei bisher nicht entschieden worden.

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