Südwesten unterstützt Bund mit 60 Richtern und Staatsanwälten
An diesem Donnerstag wird es bei der Justizministerkonferenz in Berlin auch darum gehen, wie die Länder den Bund in Zukunft personell unterstützen können. Aus Baden-Württemberg sind derzeit 60 Richter und Staatsanwälte beim Bund abgeordnet. Mehr sollten es nicht sein, meint Südwest-Justizminister Guido Wolf.
Baden-Württemberg unterstützt den Bund derzeit mit 60 Richtern und Staatsanwälten. Dies erklärte das Stuttgarter Justizministerium auf Anfrage der Heilbronner Stimme. Von den 60 baden-württembergischen Juristen sind laut der Behörde 25 beim Bundesverfassungsgericht. Elf würden für das Bundesjustizministerium arbeiten, zehn für den Bundesgerichtshof, sechs für den Generalbundesanwalt, je zwei für das Bundessozial- sowie Bundesarbeitsgericht und je eine Person für das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Justiz, das Bundesarbeitsministerium sowie das Bundesverwaltungsgericht. Insgesamt gibt es im Südwesten mehr als 2800 Richter und Staatsanwälte.
Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) lehnte es ab, noch mehr Richter und Staatsanwälte an den Bund abzugeben. Hintergrund ist, dass es bei der Herbstkonferenz der Justizminister in Berlin am kommenden Donnerstag in einem Tagesordnungspunkt darum gehen wird, wie die Länderjustiz den Bund in Zukunft personell unterstützen kann.
Große Herausforderungen
„Eine noch weitergehende personelle Unterstützung aus unserer Justiz kann ich derzeit nicht verantworten, zumal das unsere erfolgreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Personalausstattung der Landesjustiz konterkarieren würde. Der Bund bleibt aber weiter in der Verantwortung, selbst für eine ausreichende Personaldeckung bei seinen Gerichten und Behörden zu sorgen“, sagte Wolf. Trotz der großen Herausforderungen, vor denen auch die Justiz in Baden-Württemberg stehe, werde der Südwesten sein Engagement beim Bund aber „in Zukunft fortsetzen“.
Matthias Grewe, Vorsitzender des baden-württembergischen Richtervereins, sieht keinen Grund, die Abordnungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Ein Erfahrungsaustausch zwischen Land und Bund sei durchaus positiv. Allerdings sagte Grewe auch: „Die erwartbare Zahl der an den Bund abgeordneten Kollegen muss bei der Bestimmung unseres Personalbedarfs berücksichtigt werden.“ Heißt: Werden mehr Richter und Staatsanwälte abgeordnet, müssen diese im Südwesten auch zusätzlich eingestellt werden.
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