Meinung zu den Wahlrechtsreformen: Mehr Vielfalt
Es sind große Wahlrechtsreformen, die im Südwesten jetzt umgesetzt werden sollen. Generell haben sie zum einen das Ziel, die Vielfalt der Gesellschaft besser in den Parlamenten abzubilden. Beim Landtagswahlrecht wird dies aber vermutlich nur zum Teil gelingen.
Es sind große Wahlrechtsreformen, die im Südwesten jetzt umgesetzt werden sollen. Generell haben sie zum einen das Ziel, die Vielfalt der Gesellschaft besser in den Parlamenten abzubilden. Beim Landtagswahlrecht wird dies aber vermutlich nur zum Teil gelingen. So gibt es doch erhebliche Zweifel daran, ob das Zwei-Stimmen-Wahlrecht hierzu beiträgt.
Ein Beispiel: Momentan liegt der Frauenanteil im Landtag bei nur einem Drittel. Dieser wird künftig aber nur dann höher, wenn die Parteien auf den Landeslisten tatsächlich auch mehr Frauen auf den vorderen Plätzen nominieren – und sich nicht nur männliche Direktkandidaten mit schlechten Chancen im Wahlkreis über die Listen ihren Einzug ins Parlament absichern. Zudem besteht auch die Gefahr, dass sich manche Kandidaten im Vorfeld der Wahl eher um die parteiinternen Listen als um ihren eigentlichen Wahlkreis kümmern. Dass bald schon Jugendliche ab 16 Jahren wählen können, wird sicher zu einer größeren Vielfalt beitragen – und auch dazu, dass die junge Generation bei klimapolitischen aber auch bei wirtschaftlichen Themen – Stichwort Generationengerechtigkeit – mehr mitsprechen können.
Auch bei der Reform des Kommunalwahlrechts geht es vor allem darum, mehr jüngere Menschen einzubinden. Gemeinderat mit 16 Jahren, Bürgermeister mit 18 Jahren – das alles soll im Südwesten künftig möglich sein. Ob jedoch tatsächlich mehr junge Köpfe ihre Freizeit opfern, um sich in Gemeinde- und Kreistagen mit oft zähen, kommunalpolitischen Themen zu beschäftigen, ist zwar eher unwahrscheinlich, aber natürlich wünschenswert.