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Amtsgericht Bad Cannstatt
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Mann aus Eritrea soll nach Stuttgarter Urteil zu Krawallen abgeschoben werden

  
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Die Krawalle junger Männer aus Eritrea in Stuttgart sorgten bundesweit für Aufsehen. Nach einem Urteil bemühen sich die Behörden, dass einer der Schuldigen möglichst bald das Land verlässt. Ob das klappt, ist unsicher.

von dpa und unserer Redaktion
Von der Polizei gesicherte Stöcke und Latten nach Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung.
Von der Polizei gesicherte Stöcke und Latten nach Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung.  Foto: dpa, Montage: Stimme.de

Bei Eritrea-Veranstaltungen kommt es bundesweit immer wieder zu Krawallen – im vergangenen Jahr auch in Stuttgart. Nach der Haftstrafe wegen seiner Teilnahme an Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart will sich Baden-Württemberg um die Abschiebung des Mannes in sein afrikanisches Heimatland bemühen. Der 29-Jährige war am vergangenen Donnerstag wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Während der gewalttätigen Proteste im September soll er einen Bauzaun-Betonfuß und einen mehr als drei Kilogramm schweren Pflasterstein geworfen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.


Abschiebung nach Krawallen bei Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart: Chancen stehen schlecht

Die Chancen auf eine schnelle Abschiebung stehen allerdings eher schlecht. Eritrea gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, es gilt als eine der brutalsten Diktaturen und jede Opposition ist verboten. Der verurteilte Mann ist Anhänger der Regimekritiker. Deshalb sind Abschiebungen nach Eritrea wegen politischer Verfolgung und der Menschenrechtslage aktuell nicht möglich.

Das baden-württembergische Justizministerium hat sich nach eigenen Angaben von Mittwoch dennoch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewandt und ein Widerrufsverfahren angeregt. Ziel sei es, das Abschiebungsverbot zu überprüfen und gegebenenfalls widerrufen zu können.

Im vergangenen September hatten bis zu 200 junge Regimegegner mit Dachlatten und Stangen gegen die Veranstaltung im Stuttgarter Römerkastell demonstriert, weil die Teilnehmer ihrer Ansicht nach dem diktatorischen Regime in Afrika nahestanden. Sie warfen Steine und Flaschen auf Polizistinnen und Polizisten und sorgten damit bundesweit für Aufsehen und Schrecken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 39 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt, einige von ihnen schwer.

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