Land schärft Corona-Verordnung nach und stärkt Kita-Träger
Das Land schärft die Corona-Verordnung für die Kitas nach. Ab 10. Januar entscheiden die Kita-Träger, ob die drei Corona-Tests pro Woche zu Hause oder in der Einrichtung durchgeführt werden. Die Eltern haben jetzt doch keine Wahlfreiheit.

In Baden-Württemberg befinden sich mehr als 450 000 Kinder in Kitas oder in Tagespflegeeinrichtungen. Wegen der hochansteckenden Omikron-Variante nimmt auch in den landesweit alleine rund 9500 Kitas die Infektionsgefahr zu. Dort hat Grün-Schwarz - adäquat zur Regelung in Schulen - ab kommenden Montag deutlich mehr Tests verpflichtend eingeführt.
Drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche
Bereits vor Weihnachten hatte Volker Schebesta (CDU), Staatssekretär im Stuttgarter Kultusministerium, in einem Brief an die Einrichtungen über die Testvorgaben ab dem 10. Januar 2022 informiert. Die Kita-Testpflicht umfasst demnach drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche. Für ungetestete Kinder gilt grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Heikel ist folgender Punkt: Die Kinder können nach bisherigen Plänen entweder in der Einrichtung getestet werden - oder die Eltern führen die Tests zu Hause durch und bestätigen negative Ergebnisse der Kita danach schriftlich. Als dritte Möglichkeit können Eltern mit ihren Kindern auch eine offizielle Teststation besuchen, was wegen der Häufigkeit der Tests in der Realität wohl kaum eine Alternative sein wird. "Die Entscheidung, ob ein Testangebot in der Einrichtung gemacht wird, trifft die Einrichtung", schrieb Schebesta in dem Brief zudem in dicken Lettern. Jedoch schränkte er die Regelung schon zwei Sätze später wieder ein: Eltern, die ihre Kinder nicht in der Einrichtung testen lassen wollen, können sie alternativ selbst daheim testen.
Träger entscheiden über die Umsetzung
Zählt jetzt der Elternwille oder die Vorgabe der Kita? Diese Frage wurde im Schebesta-Schreiben nicht beantwortet. Daher schärfte das Kultusministerium die Regelung in der neuen Verordnung, die am Freitagabend veröffentlich worden ist, nach. In dieser heißt es jetzt konkret, dass die Kita-Träger - dies sind meist die Kommunen - darüber entscheiden, ob die Testpflicht in den Einrichtungen oder zu Hause umgesetzt wird. Wieder kassiert wurde aber die Wahlfreiheit der Eltern. Laut der neuen Verordnung müssen die Eltern ihre Kinder so testen, wie es der Kita-Träger entscheidet, bestätigt ein Sprecher von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) gegenüber unserer Zeitung. Von einer Wahlfreiheit der Eltern ist also keine Rede mehr.
Sozialministerium: Umfassende Kontrollen in Kitas
"In Kitas und Schulen finden ohne Zweifel auch Übertragungen statt, sie sind jedoch auch Einrichtungen, in denen wie kaum an anderen Stellen des öffentlichen Lebens durch regelmäßige Testung das Infektionsgeschehen kontrolliert wird", erklärt ein Sprecher von Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Das Land übernimmt die Kosten für die Testpflicht an den Kitas und in der Tagespflege komplett - und stellt hierfür zusätzlich 22,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung wird zunächst bis zum Beginn der Faschingsferien Ende Februar bereitgestellt.
Für die Beschaffung der Testkits sind wie bisher weiterhin die Kommunen oder die Einrichtungsträger zuständig. Der Südwest-Landkreistag ist mit dem Vorgehen einverstanden. "Wir halten es für richtig, dass die Entscheidung, ob die Testung in der Kita oder aber zu Hause durchgeführt wird, von den Einrichtungen getroffen wird. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht alle Kitas über die notwendigen Personal- und Raumressourcen verfügen, um die Testungen in der Einrichtung selbst durchzuführen", sagt Hauptgeschäftsführer Alexis von Komorowski.
Laut einer Sprecherin des Gemeindetags gebe es bislang noch keine Rückmeldung über Lieferengpässe bei den Testkits. Unklar sei jedoch, wie die Kostenerstattung für die Kommunen in der Praxis umgesetzt werde.
Infektionsfälle in den Südwest-Kitas
Seit Beginn der Pandemie wurden laut Landesgesundheitsamt in den Südwest-Kitas (Stand 7. Januar 2022) 539 Covid-19-Ausbrüche mit 3249 Infektionen gemeldet. Unter den bislang mehr als 13 000 Todesfällen im Südwesten im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion befanden sich jedoch nur sechs Kinder im Alter von bis zu neun Jahren. Kinder haben fast immer nur leichte oder gar keine Symptome.
Gewerkschaft
Monika Stein, Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), rechnet damit, dass in den nächsten Wochen wegen der Omikron-Variante nicht alle Kitas oder Kita-Gruppen im Südwesten geöffnet bleiben können. Stein thematisiert allerdings die Infektionsgefahr für das Personal. In vielen Einrichtungen fehlten schon für einen normalen Betrieb die Fachkräfte. Für die Tests müssten die Kitas mehr Personal erhalten. Möglich sei auch der Einsatz von mobilen Teststationen. Zudem seien auch viele Eltern bereit, bei den Tests zu helfen.