Innovationspark Künstliche Intelligenz: Zeitverzug soll verhindert werden
Die Finanzierung des Landesbeitrags für den KI-Park in Heilbronn ist komplex. Die Europäische Kommission muss den 50-Millionen-Euro-Zuschuss genehmigen. Ob dies rechtzeitig erfolgen kann, ist unklar. Das Land will dem Heilbronner Konsortium Baumaßnahmen aber auch ohne Zusage aus Brüssel genehmigen.

Bei der Umsetzung des Innovationsparks Künstliche Intelligenz (KI) in Heilbronn könnte laut einem internen Kabinettsbericht von Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nicht alles nach Plan verlaufen. Der Bericht liegt der "Heilbronner Stimme" vor. Demzufolge scheint unklar, ob europäische Genehmigungen rechtzeitig erfolgen, damit das Land seinen 50-Millionen-Euro-Anteil zeitnah ausbezahlen kann. Ist dies nicht der Fall, könnte sich das finanzielle Risiko für das Heilbronner Konsortium erhöhen, das für die Umsetzung zunächst ebenfalls 50 Millionen zur Verfügung stellen will.
Entscheidung für Heilbronn
Im Juli vergangenen Jahres erhielt das Konsortium aus Heilbronn, bestehend unter anderem aus der Dieter-Schwarz-Stiftung und der Stadt Heilbronn, den Zuschlag des Landes für die Errichtung des KI-Parks. Dieser soll auf einer Fläche von etwa 23 Hektar im Gewerbegebiet Steinäcker im Heilbronner Stadtteil Neckargartach entstehen. Es ist geplant, 2024 mit dem Bau des Parks zu beginnen, 2026 soll er eröffnet werden.
Komplexes Verfahren der Europäischen Kommission
Der Landeszuschuss muss von der Europäischen Kommission in Form eines Notifizierungsverfahrens genehmigt werden. "Eine rechtsverbindliche Entscheidung durch die EU-Kommission, ob es sich bei der geplanten Förderung um eine Beihilfe im Rechtssinne handelt, konnte im Vorfeld zur Standortauswahlentscheidung nicht eingeholt werden, da die EU-Kommission für ihre Bewertung eine Vielzahl konkreter Informationen benötigte, die erst nach der Standortentscheidung vorgelegen haben", schreibt Hoffmeister Kraut. Aktuell müssten noch "wenige Detailfragen final geklärt werden", bevor das Stuttgarter Wirtschaftsministerium die Unterlagen über das Bundeswirtschaftsministerium an die EU-Kommission übersenden werde. Am Ende des Notifizierungsverfahrens steht die Entscheidung der EU-Kommission, ob oder mit welchen Auflagen die Beihilfe - dies sind die 50 Millionen Euro des Landes - genehmigt wird.
Voraussetzung für Beihilfen
Generell kann die Europäische Kommission Beihilfen, die mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sind, erlauben. Dies umfasst unter der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Unterstützungsmaßnahmen - und als diese ist der Landeszuschuss zu bewerten - unter anderem im Entwicklungs- und Innovationsbereich, wozu der KI-Park in Heilbronn zählen dürfte. Das Land hatte zunächst offenbar Zweifel, ob die Genehmigungen aus Brüssel rechtzeitig vorliegen, damit der Zeitplan beim KI-Innovationspark eingehalten werden kann. Noch vor rund einem Jahr hatte Grün-Schwarz entschieden, die 50-Millionen-Euro-Förderung aus dem Landeshaushalt innerhalb der Jahre 2021 bis 2024 bereitzustellen. Jetzt will Hoffmeister-Kraut die Mittel auch 2025 noch ausbezahlen können. Ein Sprecher sagt am Freitag, das Wirtschaftsministerium gehe aber davon aus, dass die Entscheidung der Kommission nicht später als 2024 komme.
Debatte über Zeitplan
In dem Bericht ist Hoffmeister-Kraut jedoch noch vorsichtig. "Es hat sich im Zuge des zwischenzeitlich weiter konkretisierten Planungsprozesses jedoch gezeigt, dass ein Zeitraum von gut drei Jahren ab Standortauswahl zu kurz ist, um ein Großvorhaben dieser Dimension inhaltlich zu konzipieren und baulich fertigzustellen", teilt sie in dem Papier mit.
Verantwortung liegt beim Konsortium
Nach Angaben des Sprechers wolle das Land ermöglichen, dass das Konsortium mit Baumaßnahmen bald beginnen könne. Dem Konsortium solle "nach Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen" ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ermöglicht werden, schreibt auch Hoffmeister-Kraut. Hierzu stelle das Land eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Der Sprecher stellt jedoch klar, dass bei einem frühzeitigeren Start das Heilbronner Konsortium in der finanziellen Verantwortung stehe: "Das wirtschaftliche Risiko der noch nicht erfolgten Notifizierung muss aus Rechtsgründen vom Konsortium in Heilbronn getragen werden."