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Stuttgart (dpa/lsw)
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Im RAF-Prozess Beugehaft gegen Ex-Terrorist Haag

  
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Im RAF-Prozess gegen Verena Becker hat das Oberlandesgericht Stuttgart Beugehaft gegen den früheren Terroristen Siegfried Haag angeordnet. Haag habe kein Recht, die Auskunft zu verweigern, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Es werde Haft zur Erzwingung der Aussage bis zu einer Dauer von sechs Monaten angeordnet. Er sei grundsätzlich verpflichtet, Angaben über die Planung und Durchführung der «Offensive 77» zu machen. Der Anschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback war der Start der RAF-Anschlagserie im Jahr 1977.

Haag könne nicht mehr wegen der «Offensive 77» strafrechtlich verfolgt werden, hieß es. Der heute 66-Jährige hatte erklärt, er wolle sich nicht selbst belasten und sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Haag war damals schon vor dem Anschlag verhaftet worden. Er war von November 1975 bis 1987 in Haft. Der heute 66-Jährige war später unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Der frühere Rechtsanwalt Haag baute die RAF mit anderen wieder auf, nachdem die Gründer um Andreas Baader in Haft saßen.

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