Beamte bekommen ab Dezember mehr Geld
Mehr Gehalt und eine Nachzahlung: Die Besoldung von Beamten soll sich ab Dezember verbessern. Dem Beamtenbund reicht das aber nicht.

Es betrifft Polizisten und Justizwachtmeister, aber auch Lehrkräfte, Richter und Staatsanwälte: Für Beamte in Baden-Württemberg gibt es von Dezember an mehr Geld, dazu gibt es eine Nachzahlung. Von einem Geldsegen will der Beamtenbund aber nicht sprechen - und stellt schon die nächste Forderung in den Raum.
Fragen und Antworten dazu:
Warum bekommen Staatsdiener mehr Geld?
Vom 1. Dezember an wird die Besoldung der rund 190.000 Landesbeamten, Richter und Staatsanwälte um 2,8 Prozent erhöht. Damit wird das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder von 2021, wie im Dezember 2021 von der Landesregierung beschlossen, auf die Beamten im Land übertragen. Zum anderen hat der Landtag im November ein Gesetz zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen beschlossen. Dieses umfasst auch neue Beihilferegelungen.
Was ist der Anlass für die Änderung?
Der öffentliche Dienst leidet unter Nachwuchsmangel und ist als Arbeitgeber wenig konkurrenzfähig, was das Einkommen betrifft. Das liegt vor allem an der in den ersten Berufsjahren im Vergleich unattraktiven Bezahlung im mittleren und höheren Dienst - etwa bei Polizei oder Justiz. Zum Teil lagen die Einkommen dieser Beamten in den vergangenen Jahren nur wenig über dem gesetzlichen Existenzminimum.
Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 wurde aber klargestellt, dass die Beamtenbesoldung mindestens 15 Prozent über der sozialrechtlichen Grundsicherung liegen muss. Insbesondere die Höhe der Familienzuschläge müsste deutlich nachgebessert werden. Das Land Baden-Württemberg setzt dies nun in einem mit dem Beamtenbund ausgehandelten Vier-Säulen-Modell um.
Was sind die vier Säulen?
Dabei handelt es sich erstens um die "Ämteranhebung", das heißt, dass vor allem die Eingruppierung der neu im Beruf startenden Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes verbessert wird. Zweitens werden untersten beiden "Erfahrungsstufen" gestrichen, das heißt, Einsteiger werden gleich in die Erfahrungsstufe 3 eingestuft und damit etwas besser bezahlt. Drittens steigen die Beihilfebemessungssätze, die 2013/2014 auf 50 Prozent gesenkt wurden, wieder auf 70 Prozent. Und viertens werden die kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind vor allem für die unteren Einkommensgruppen gestaffelt erhöht. Ab dem dritten Kind profitieren alle Besoldungsgruppen von der Erhöhung.
Wie kommt es dann zu teils erheblichen Nachzahlungen?
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 drohten auch in Baden-Württemberg Massenwidersprüche von Beamten gegen die bisherigen Familienzuschläge. Zudem gab es rund 17.000 Fälle älterer Klagen und Widersprüchen. Das Finanzministerium hat daher mit Beamten- und Richterbund eine Vereinbarung geschlossen, nach der Nachzahlungen an betroffene Beamte unabhängig von der Einlegung eines Widerspruchs für die Zeit ab Januar 2020 bis Dezember 2022 geleistet werden. Diese Nachzahlung kann je nach Zahl der Kinder und Wohnort tatsächlich einige Tausend Euro ausmachen.
Wie teuer ist das alles?
Die Umsetzung des Vier-Säulen-Modells kostet das Land nach Angaben des Finanzministeriums 273,2 Millionen Euro im Jahr: 200,1 Millionen für die Aufwertung der unteren Besoldungsgruppen plus 73,1 Millionen für den Familienzuschlag ab dem dritten Kind für alle Beamten. Dazu kommen die Kosten für die Nachzahlungen in Höhe von 240,7 Millionen Euro.
Warum reicht das aus Sicht des Beamtenbundes nicht aus?
Durch die Wohngeldreform und die Einführung des Bürgergelds bekommen Leistungsbezieher der Sozialsysteme Anfang 2023 mehr Geld. Kai Rosenberger, Landesvorsitzender des Beamtenbundes, sagt nun, es müsse geprüft werden, ob nach dieser Anhebung die unterste Besoldungsstufen von Staatsdienern dann noch mindestens 15 Prozentpunkte über dem Existenzminimum liegt. "Nach unseren überschlägigen Berechnungen ist dies nach Einführung des Bürgergelds leider nicht mehr gegeben", sagt er, "wir erwarten dementsprechend eine Anhebung der Besoldung, damit der geforderte Mindestabstand wieder eingehalten wird."


Stimme.de