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Oberlandesgericht Stuttgart
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Auf Polizisten geschossen: Lange Haftstrafe für mutmaßlichen "Reichsbürger" aus Boxberg

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Ein SEK-Einsatz eskaliert. Ein Mann aus Boxberg macht mit einem Schnellfeuergewehr regelrecht "Jagd auf Polizisten". Nun wurde der Mann zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

von dpa und unserer Redaktion
Der Angeklagte soll vor einem Jahr in Boxberg-Bobstadt mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizisten geschossen haben (links). Ihm wird mehrfacher versuchter Mord zur Last gelegt, verhandelt wird im streng gesicherten OLG-Prozessgebäude Stammheim (rechts).
Der Angeklagte soll vor einem Jahr in Boxberg-Bobstadt mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizisten geschossen haben (links). Ihm wird mehrfacher versuchter Mord zur Last gelegt, verhandelt wird im streng gesicherten OLG-Prozessgebäude Stammheim (rechts).  Foto: Kümmerle/dpa

Für Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg ist ein 55-jähriger Mann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch.

Der 55-jährige mutmaßliche "Reichsbürger" hatte im April vergangenen Jahres in der Gemeinde Boxberg im Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte geschossen. Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.


Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmaßlichen "Reichsbürger" gefordert

Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Mann in ihrem Plädoyer vorgeworfen, "regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht" zu haben und eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert. Dem widersprachen die beiden Anwälte des Mannes deutlich. Sie argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt, und forderten deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten.

Der hatte in seinem abschließenden Wort um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. «Was geschehen ist, tut mir unendlich leid», sagte er. Er habe "in Panik gehandelt und zum Schutz meines Sohnes". Der Mann wird der sogenannten "Reichsbürger"-Szene zugeordnet. Laut Bundesanwaltschaft sah der Mann sein Grundstück und die Wohnung "als ein eigenständiges, jedenfalls nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland" unterstelltes Gebiet an und sicherte es entsprechend ab.

Die Verteidiger hatten dagegen argumentiert, der Mann habe zwar einen "Reichsbürgersprachgebrauch" gepflegt, die Ideologie aber gar nicht verstanden. "Reichsbürger" und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhänger zu – Tendenz steigend.

>>>Weitere Informationen folgen in Kürze

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