Ärger um Ganztagsbetreuung im Land
Weil die Fördergelder in Baden-Württemberg nicht ausreichen, soll das Los über die Reihenfolge der Antragsprüfung entscheiden. Das erzürnt die Vertreter der Städte und Gemeinden.

In den Kommunen in Baden-Württemberg herrscht große Verärgerung über das Land. Grund ist die aus ihrer Sicht unzureichende Förderung beim Aufbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Dass nun per Los darüber entschieden wird, in welcher Reihenfolge die Förderanträge geprüft werden, stößt bei Vertretern der Städte und Gemeinden auf Unverständnis.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, der ab 2026 bundesweit greift. Dann müssen die Kommunen als Träger der Grundschulen von Montag bis Freitag acht Stunden Bildung und Betreuung anbieten – auch in den meisten Ferienwochen.
Um diesen Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind an vielen Grundschulen umfangreiche Investitionen in Gebäude und Infrastruktur notwendig. Dafür stellen Bund und Land Fördergelder in Höhe von rund 360 Millionen Euro für Baden-Württemberg zur Verfügung. Doch dieses Geld reicht bei weitem nicht. Bereits im April lagen nach Angaben von Kommunalverbänden eingereichte Förderanträge mit einem Volumen von 1,2 Milliarden Euro vor.
Kommunalverband kritisiert das Losverfahren des Landes
Die Kommunen erwarten daher eine höhere Förderung. "Doch anstatt das erforderliche Geld vonseiten des Bundes oder des Landes nachzuschießen, soll ausgelost werden, welche Baumaßnahme gefördert werden kann und welche nicht", heißt es in einem aktuellen Schreiben des Kommunalen Landesverbandes kreisangehöriger Städte und Gemeinden. Und weiter: "Klar ist, dass dabei viele hundert Schulträger leer ausgehen werden und damit vielerorts die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur unmöglich wird."
Steinbrenner spricht von einem Desaster für die Kommunen
"Aus Sicht der Kommunen ist es ein Desaster", beschreibt Ralf Steinbrenner, einer der stellvertretenden Vorsitzenden des Heilbronner Kreisverbands des Gemeindetags Baden-Württemberg, das Vorgehen des Landes. "Mir ist so etwas noch nie untergekommen." Der Gesetzgeber schaffe einen Rechtsanspruch und sage den Kommunen eine Förderung zu, und dann reiche das Geld nicht. Er kritisiert das "Zufallsspiel", zu losen, wer Zuschüsse bekommt. Steinbrenner findet, dass das eine Bankrotterklärung sei. "Es ist unbegreiflich, wie man in der aktuellen Zeit so etwas machen kann."
Personelle und finanzielle Engpässe bei der Ganztagsbetreuung
Gemeinde- und Städtetag hätten von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Ganztagsbetreuung in Grundschulen personell und finanziell nicht zu realisieren sei. "Und man macht es trotzdem", klagt der Leingartener Bürgermeister. Das Land habe immer noch nicht definiert, welche Qualifikation das Personal haben müsse, bemängelt er.
Für viele Kommunen, die zusätzliche Räume schaffen müssen, steht viel auf dem Spiel. Obersulm etwa gehen ohne Losglück 5,3 Millionen Euro erwartete Förderung flöten.
Kultusministerium: Die Kommunen müssen ihren Beitrag leisten
Ein Sprecher des Kultusministeriums in Stuttgart weist darauf hin, dass aufgrund der Überzeichnung des Fördertopfes das Losverfahren nötig sei, um über die Reihenfolge der Bearbeitung der Förderanträge zu entscheiden. "Das ist am gerechtesten." Zudem betont er, dass die Kommunen zugestimmt hätten, dass eine mögliche Förderung keine Bedingung für eine Baumaßnahme sei. Das Land unterstütze die Kommunen in vielerlei Hinsicht beim Thema Ganztagsbetreuung. "Wir gehen davon aus, dass die Träger ihrerseits ebenso alles Mögliche zum Gelingen des Rechtsanspruchs und damit auch zur Bildungsgerechtigkeit beitragen", so der Sprecher. bif, lim,
Kommunen sprechen von Offenbarungseid
Für den Kommunalen Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen im Land nicht mehr haltbar. "Ihn zurückzunehmen oder ihn zumindest deutlich zu verschieben, wäre die richtige Maßnahme", heißt es in einem Verbandsschreiben. "Stattdessen wird gelost - ein Offenbarungseid." Der Rechtsanspruch sei ein Beispiel für politische Versprechen, "die in keiner Weise von denen, die sie beschlossen haben, auch gedeckt werden".
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