Mord-Anklage nach tödlichem Autorennen in Ludwigsburg
150 km/h in der Tempo-50-Zone? Zwei junge Frauen sterben bei einem illegalen Autorennen in Ludwigsburg. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Vorwurf: Mord.

Zwei junge Frauen sterben völlig unbeteiligt, als sich drei Männer im März in Ludwigsburg ein mutmaßlich illegales Autorennen liefern. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben.
Was ist in Ludwigsburg am Abend des 20. März passiert?
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verabreden sich zwei Brüder (32 und 35 Jahre alt) und ihr 25-jähriger Cousin zu Rennen in der Innenstadt. Gegen 19.15 Uhr rasen sie zunächst mit drei Autos durch die Bahnhofsunterführung. Rund 45 Minuten später starten sie ein weiteres Rennen mit zwei Wagen. Der Cousin sitzt nun laut Anklagebehörde als Beifahrer beim älteren der Brüder - er soll das Startzeichen geben und das Rennen teilweise filmen.
Die Brüder sind demnach in hochmotorisierten Limousinen der Marke Mercedes unterwegs, S-Klasse. Über mehrere Minuten liefern sie sich ein Kräftemessen in einer Tempo-50-Zone, halten an Ampeln an und beschleunigen immer wieder stark – teils auf bis zu 150 Kilometer pro Stunde.
Plötzlich biegt ein Kleinwagen von einer Tankstelle in die Straße - darin sitzen zwei junge Frauen, gerade 22 und 23 Jahre alt. Der 32-Jährige rammt den Kleinwagen mit voller Wucht. Der Kleinwagen überschlägt sich und wird zwischen Bäumen eingeklemmt. Die beiden Frauen sterben an Ort und Stelle. Der mutmaßliche Unfallverursacher ist leicht verletzt und wird festgenommen. Sein 35-jähriger Bruder und der Cousin fliehen zunächst vom Unfallort. Der Bruder wird Wochen später gefasst. Beide Fahrer sitzen in Untersuchungshaft.
Wie lauten die konkreten Vorwürfe gegen die Männer genau?
Der mutmaßliche Unfallverursacher war wegen Straßenverkehrsdelikten bereits polizeibekannt. Ihm wird nun Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Gegen den 35-jährigen Bruder lautet der Vorwurf auf versuchten Mord. Beiden wird die Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt, dem 35-Jährigen wird zudem unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Der 25-jährige Cousin ist wegen Beihilfe zum Rennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in zwei Fällen angeklagt.
Alle drei Männer sind zudem angeklagt wegen der Teilnahme an einem weiteren illegalen Rennen kurz vor dem tödlichen Unfall.
Warum spricht die Staatsanwaltschaft von Mord?
Mordvorwürfe nach Autorennen sind juristisch möglich, wenn die Fahrer den Tod anderer zumindest billigend in Kauf genommen haben. Wer in einer Innenstadt mit stark überhöhter Geschwindigkeit fährt, Ampeln ignoriert und Rennen fährt, setzt nach Ansicht der Ermittler Menschenleben aufs Spiel. Deshalb werten die Ankläger den Tod der beiden Frauen nicht als Unfall im klassischen Sinne, sondern als vorsätzlich herbeigeführte Tat.
Gab es ähnliche Fälle in der Vergangenheit?
Ja, mehrere. Besonders bekannt wurde der Fall von Berlin 2016: Zwei Raser liefern sich auf dem Kurfürstendamm ein Rennen, bei dem ein unbeteiligter Senior stirbt. Der Bundesgerichtshof stellte 2017 klar, dass auch in solchen Fällen Mord vorliegen kann. In der Folge kam es bundesweit zu mehreren Verfahren, in denen Raser wegen Mordes oder versuchten Mordes verurteilt wurden. Die Rechtsprechung hat damit ein deutlich schärferes Signal gesetzt als zuvor, als häufig nur wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wurde.
Auch im Südwesten gab es schon entsprechende Prozesse. Im vergangenen April wurde etwa ein damals 20 Jahre alter Mann vom Landgericht Heilbronn wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Er soll mitten in der Heilbronner Innenstadt einen tödlichen Unfall verursacht haben, bei dem ein 42 Jahre alter Vater ums Leben kam.
Wie geht die Justiz mit illegalen Autorennen um?
Seit 2017 gelten illegalen Autorennen als Straftat. Schon die Teilnahme kann Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Kommt es zu Verletzten oder Toten, drohen mehrjährige Haftstrafen – in besonders schweren Fällen sogar lebenslange Freiheitsstrafe, wenn Mordmerkmale erfüllt sind. Das Gesetz soll auch eine abschreckende Wirkung entfalten. Trotzdem kommen solche Rennen immer wieder vor. Nach Angaben des Innenministeriums registrierte die Polizei im Südwesten etwa 2023 mehr als ein Rennen pro Tag - insgesamt 392.
Wie geht es nun weiter?
Das Landgericht Stuttgart muss entscheiden, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Zuständig ist die Schwurgerichtskammer, da es um mögliche Taten mit lebenslanger Freiheitsstrafe geht. Bis dahin bleiben die beiden Brüder in Untersuchungshaft.