Mehrere Jahre Haft für Giftanschläge auf Rettungswache
Massiver Druck und Mobbing sollen eine angehende Notfallsanitäterin dazu getrieben haben, ihre Kollegen zu vergiften. Einen versuchten Mord sieht das Gericht nicht. Ins Gefängnis muss sie dennoch.

Was als Denkzettel gedacht war, endet hinter Gittern: Eine angehende Notfallsanitäterin aus dem Kreis Ludwigsburg muss für drei Jahre und acht Monate in Haft, weil sie versucht hat, ihre Kollegen zu vergiften. Die Strafkammer des Heilbronner Landgerichts zeigte sich überzeugt, dass die 25-Jährige von Oktober 2023 bis April 2024 in mindestens vier Fällen verschreibungspflichtige Medikamente wie etwa Atropin gestohlen und ihren Kollegen untergemischt hat.
Atropin wird aus der Tollkirsche gewonnen. Es ist wasserlöslich und kann bei einer Überdosierung tödlich wirken.
Mal mischte die Frau laut Anklage Mittel wie dieses in eine mit Bitter Lemon und Wasser gefüllte Trinkflasche oder in ein Glas Wasser, mal in Eistee, ein anderes Mal in den Kaffee eines Kollegen. Die Sanitäter hätten sich daraufhin über Herzrasen und Doppelsicht beschwert, einer von ihnen hatte Ausfallerscheinungen während eines Einsatzes erlitten und war selbst mit dem Rettungswagen abgeholt worden.
Junge Frau: Wollte den Kollegen «eins auswischen»
Ihre Taten hatte die Angeklagte aus dem Kreis Ludwigsburg bereits zum Prozessauftakt eingeräumt. Massiver Druck und Mobbing während ihrer Ausbildung hätten sie dazu veranlasst, hatte sie ausgesagt. In der Verhandlung betonte sie aber, nicht die Absicht gehabt zu haben, jemanden zu verletzen oder zu töten. Den Kollegen auf der Rettungswache in Vaihingen/Enz habe sie lediglich «eins auswischen» und sie «ärgern» wollen.
Die Kammer sah das ähnlich und verurteilte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte der jungen Deutschen hingegen versuchten Mord in vier Fällen vorgeworfen. Zum Prozessauftakt hatte die Anklagevertretung ausgeführt, die Frau habe die potenziell lebensgefährliche Wirkung der Medikamente «mindestens vorhergesehen und billigend in Kauf genommen». Die Sanitäter hätten rein zufällig überlebt.
Urteil im zweiten Anlauf
Die erste Auflage des Prozesses war geplatzt, weil ein ehrenamtlicher Richter gestorben war. Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde der Prozess daher neu aufgerollt.
Stimme.de