Kopftuch: Viel Stoff für Juristen
Neuer Fall: In Urbach wurde eine muslimische Lehrerin beurlaubt
Ab dem 1. April will Baden-Württemberg Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Unterricht per Gesetz verbieten. Während Verfassungsrechtler Bedenken am Regierungsentwurf äußern, stützt ein aktueller Streitfall Umfrageergebnisse: Die Mehrheit der Bürger wünscht ein Kopftuchverbot.
Neuestes Beispiel: In Urbach im Rems-Murr-Kreis haben Eltern massiv gegen eine Muslimin protestiert, die mit Kopftuch unterrichtet hat - bis Donnerstag. Nach einem Gespräch von Eltern und Lehrern mit Kultusministerin Annette Schavan (CDU) einigte man sich mit der Junglehrerin Gabriela G. darauf, sie vorläufig zu beurlauben.
In Zukunft soll in derartigen Fällen das Schulgesetz greifen. Um sicher zu gehen, dass der bereits in erster Lesung beschlossene Regierungsentwurf bei einer Klage vor Gericht Bestand hat, haben der Schulausschuss und der Ständige Ausschuss des Landtags am Freitag noch einmal Experten befragt. Der Tübinger Verfassungsrechtler Ferdinand Kirchhof verteidigte den Regierungsentwurf, der im wesentlichen aus seiner Feder stammt. Selbstverständlich könne ein Kopftuch eine religiöse Überzeugung ausdrücken. "Es kann aber auch für Fundamentalismus stehen." Eine Einzelfallentscheidung lasse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht zu.
Zu einem konträren Schluss kommen die ehemaligen Bundesverfassungsrichter Gottfried Mahrenholz und Ernst-Wolfgang Böckenförde. "Wer die Nonnentracht will, muss das Kopftuch in Kauf nehmen", sagte Mahrenholz. Die im Gesetzentwurf eingebaute "Privilegierung" des Christentums sei verfassungswidrig. Auch Verfassungsrechtler Matthias Jestaedt hält ein "allgemeines, pauschales" Kopftuchverbot für nicht haltbar. Eine Lehrerin solle ein Kopftuch tragen dürfen, wenn ihr Verhalten "eine die Neutralität und den Schulfrieden wahrende Einstellung erkennen lässt".
In den kommenden zwei Wochen können die Ausschüsse noch nderungen am Gesetz vornehmen, das am 1. April in Kraft treten soll. Dann entscheidet sich nicht nur die Zukunft von Gabriela G., sondern auch die ihrer Mutter. Doris G. hatte ebenfalls mit Kopftuch unterrichtet und war vor Gericht gezogen, als die Schulbehörde ihr das Tragen des Symbols verbieten wollte. Das Verfahren ruht bis zur Landtagsentscheidung.
Stimme.de