Fall Friedl bleibt umstritten
Warum der ehemalige Freiburger Chefarzt seine Abfindung nicht bekommen soll

Karlsruhe - Aus der Opposition im Landtag hagelte es Kritik, und rund 140 Anwälte wollten per Strafanzeige sogar die Strafjustiz einschalten. Die millionenschwere Abfindung für den wegen ärztlicher Kunstfehler verurteilten Mediziner Hans-Peter Friedl erhitzt die Gemüter. Nun droht der Streit, der Ende Februar bereits beendet schien, endgültig zum juristischen Verwirrspiel zu werden: Das Land will den Vergleich mit Friedl womöglich aufkündigen.
Auslöser ist ein Spruch des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, mit dem keiner mehr gerechnet hatte. Laut VGH wurde der frühere Freiburger Uniklinik-Chef Friedl nach etlichen Operationspannen zu Recht als Chefarzt suspendiert. Wohlgemerkt: Der VGH hatte allein über die lukrative Chefarztposition entschieden, die der Mediziner seinerzeit zusammen mit seiner Berufung übertragen bekam. Der Beamtenstatus des Professors, den das Land mit dem Vergleich beenden wollte, war davon nicht tangiert.
Vergleich überflüssig Dennoch nutzte das Land sogleich den Rückenwind des Mannheimer Beschlusses, um die politisch umstrittene Einigung mit Friedl doch noch zur Disposition zu stellen: „Das Urteil der letzten Woche weist eher den Weg zu einer Entscheidung ohne Vergleich“, kündigte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) an. Die Entscheidung soll in der kommenden Woche fallen. Hat das Land noch ein paar juristische Pfeile im Köcher? Die hätte es jedenfalls bitter nötig. Denn die VGH-Entscheidung allein dürfte kaum ausreichen, den Vergleich aufzukündigen.
Das jedenfalls legt die Lektüre von Paragraf 779 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nahe. Von einem Vergleich, mit dem ein Rechtsstreit beigelegt werden soll, kann man sich nur lösen, wenn der „zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht“. Davon kann hier keine Rede sein: Friedls OP-Pannen, seine strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die Berufungsvereinbarung nebst Befugnis zur Privatliquidation - diese Fakten lagen schon auf dem Tisch, als man die Unterschriften unter den Vergleich setzte. Außerdem kam das Ergebnis der VGH-Entscheidung keineswegs überraschend, das Verwaltungsgericht Freiburg hatte 2006 ja ebenso entschieden.
Großes Restrisiko Die entscheidende Frage könnte damit sein: Hat einer der Beteiligten die Bedingungen des Vergleichs nicht erfüllt? Klar ist jedenfalls eines: Kippt der Vertrag über Friedls Abfindung, dann läuft dessen auf 80 000 Euro pro Jahr geschätztes Professorengehalt weiter, auch seine Pensionsansprüche behält er. Und der Mann ist erst 49.
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