Belästigungs-Vorwurf bei Polizei: Opposition fordert Rücktritt von Thomas Strobl
Als wäre der Sex-Skandal eines hochrangigen Polizisten bei der Landespolizei nicht schon peinlich genug: Nun muss der Minister auch noch zugeben, ein internes Anwaltsschreiben an die Presse gegeben zu haben. SPD, FDP und AfD halten Strobl nicht mehr für tragbar.

Die Opposition fordert im Zusammenhang mit den Belästigungs-Vorwürfen gegen einen hochrangigen Polizisten den Rücktritt von Innenminister Thomas Strobl. Der CDU-Politiker habe am Mittwoch in der nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses eingeräumt, selbst ein Schreiben des Anwalts des Polizisten an die Presse gegeben zu haben, erklärten SPD, FDP und AfD in Stuttgart. Anschließend habe Strobl selbst staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu der Herausgabe gestoppt.
Das sei ein „skandalöser Vorgang“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. Sollte der 62-jährige Strobl nicht zurücktreten, wollen SPD und FDP möglicherweise einen Untersuchungsausschuss einrichten.
Der Minister, der auch CDU-Landeschef ist, habe in dem Fall Dienstgeheimnisse weitergegeben, seine Fürsorgepflicht als Dienstherr verletzt und gegen den Datenschutz verstoßen, sagte Stoch. Strobl habe zudem zunächst die Öffentlichkeit über die Weitergabe des Schreibens belogen. „Dieser Minister muss aus seinem Amt zurücktreten.“ Er habe jegliche Autorität verloren, sagte der Oppositionsführer.
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke ergänzte: „Bei den Abgründen, die sich auftun, kann dieser Minister nicht mehr im Amt bleiben.“ Strobl habe staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Herausgabe des Schreibens unterbinden und das Disziplinarverfahren gegen den Beamten torpedieren wollen. „Das ist ein fundamentaler Anschlag auf den Rechtsstaat durch den Verfassungsminister.“ Wenn Strobl nicht zurücktrete, zwinge er die Opposition, sein Gebaren mit einem Untersuchungsausschuss vollständig aufzuklären.
Ermittlungen wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit November wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen führenden Polizisten Baden-Württembergs. Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat mit seinen Vorstellungen sexueller Praktiken belästigt haben.
Weil das Schreiben eines Rechtsanwalts des beschuldigten Polizisten an das Innenministerium an die Öffentlichkeit gelangte, wurde die Staatsanwaltschaft auch in der Sache aktiv. Das Innenministerium hatte daraufhin eingeräumt, das Schreiben „in Abstimmung mit der Hausspitze gegenüber einem einzelnen Journalisten“ öffentlich gemacht zu haben. In dem Schreiben soll der Anwalt das Ministerium um ein klärendes Gespräch gebeten haben.
Vorwurf: Gegen Recht und Gesetz verstoßen
Wenn Strobl in dem Schreiben den Versuch einer Erpressung gesehen habe, dann hätte er dieses nicht an einen Journalisten, sondern an die Staatsanwaltschaft geben müssen, kritisierte Stoch. Sein Kollege Rülke äußerte die Vermutung, dass Strobl die Schuld für die Weitergabe des Dokuments an die Presse auf sich genommen habe, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stoppen zu können. Der Minister wolle damit offensichtlich verhindern, dass weitere Dinge ans Licht kommen.
Die SPD deutete an, dass Strobl selbst gegen Recht und Gesetz verstoßen haben könnte. Denn: Wer ein Dienstgeheimnis unberechtigt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden.
Die AfD erklärte, das Innenministerium habe den hochrangigen Polizisten mit der öffentlichen Äußerung eines „Mauschel-Verdachts“ einseitig belastet. Wie SPD und FDP erklärte auch der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner, Strobl sei wegen Verstoßes gegen fundamentale Grundsätze eines Disziplinarverfahrens nicht mehr geeignet, dieses Verfahren weiterzuführen und müsse es an eine objektive Stelle abgeben. „Nach Meinung der AfD ist Minister Strobl damit nicht mehr tragbar.“