Zahl der Keuchhusten-Fälle ungewöhnlich hoch – Stiko empfiehlt Impfung für Babys
2024 registriert das Robert-Koch-Institut ungewöhnlich viele Keuchhusten-Fälle. Die Stiko empfiehlt die Impfung für Babys sowie weitere Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche. Auch Erwachsenen wird zur Impfung geraten.
Die Zahl der Keuchhusten-Fälle ist 2024 stark gestiegen. 2024 wurden bundesweit über 22.000 Fälle gemeldet. Das ist die höchste Zahl, seitdem die Meldepflicht 2013 eingeführt wurde. Auch das Landesgesundheitsamt in Stuttgart registrierte 4.450 Infektionen nach nur 298 im Vorjahr.
Keuchhusten: Hochansteckend und durch Bakterien ausgelöst
Keuchhusten ist eine hochansteckende, durch Bakterien ausgelöste Krankheit. Sie wird durch Tröpfcheninfektion übertragen: hauptsächlich beim Niesen, Husten oder Sprechen. Bei Jugendlichen, Erwachsenen und den meisten Kindern verläuft die Erkrankung oft als lange andauernder Husten.
Gerade bei kleineren Kindern sind allerdings auch schwerere Verläufe möglich. Säuglinge beispielsweise können den Schleim nicht abhusten, was zu Atemnot und schließlich zum Ersticken führen kann. Gerade in epidemischen Jahren sind Säuglinge laut RKI am stärksten von Keuchhusten-Ausbrüchen betroffen und benötigen häufig eine Behandlung im Krankenhaus.

Keuchhusten: Zahlen für Heilbronn und Hohenlohe
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt für Babys eine dreiteilige Grundimmunisierung. Eine Auffrischimpfung sollte im Alter zwischen fünf und sechs Jahren sowie zwischen neun und 17 Jahren erfolgen. Erwachsene sollten sich bei der nächsten fälligen Tetanus- und Diphterie-Auffrischimpfung ebenfalls erneut gegen Keuchhusten impfen lassen, so die Stiko. Auch für Schwangere wird die Impfung empfohlen.
Das Gesundheitsministerium in Stuttgart erklärt, dass besonders bei Erwachsenen Impflücken bestünden, die Gründe für die hohen Fallzahlen seien aber vielfältig. Im Stadtkreis Heilbronn wurden 2024 54 Keuchhustenfälle registriert, im Landkreis Heilbronn 112. Im Hohenlohekreis wurden 103 Keuchhustenfälle nachgewiesen.

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