2,9 Promille: Alkoholisierte Autofahrerin beschädigt Schranke in Bruchsaler Parkhaus
Eine alkoholisierte Autofahrerin beschädigt in einem Parkhaus in Bruchsal eine Schranke und eine Leitplanke. Die Polizei stellte 2,9 Promille fest.
Am Mittwochabend meldete ein aufmerksamer Zeuge der Polizei in Bruchsal eine Autofahrerin, die in einem Parkhaus in der Prinz-Wilhelm-Straße mehrfach gegen eine Leitplanke gefahren sei und dabei auch eine Schranke beschädigt habe.
Autofahrerin in Bruchsal mit 2,9 Promille im Parkhaus unterwegs
Gegen 23:30 Uhr trafen Polizeibeamte auf die 33-Jährige, die stark alkoholisiert war und kaum eigenständig stehen konnte. Ein später auf dem Polizeirevier durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von circa 2,9 Promille.
Die Fahrerin musste eine Blutprobe abgeben und ihren Führerschein abgeben. Sie wird sich nun unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen. Der entstandene Sachschaden ist bislang noch unklar.
Mit 2,9 Promille erwischt – rechtliche Konsequenzen für alkoholisierte Autofahrer
Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss stellt eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs dar und wird entsprechend streng geahndet. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote – für Fahranfänger schon vorher. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, was strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen sowie den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.
Zudem können Versicherungen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern, sodass der Fahrer persönlich für einen möglicherweise entstandenen Schaden haftet.
Dieser Text wurde unter Mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt.
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