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Nachfolger von Gebhard Fürst

Überraschung: Neuer Bischof für Diözese Rottenburg-Stuttgart steht fest

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Knapp ein Jahr nach dem Amtsverzicht von Gebhard Fürst ist ein Nachfolger als Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart gefunden. Bis zur Bekanntgabe ist alles streng geheim – doch es gibt Spekulationen.   


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Bischof Gebhard Fürst war vor zehn Monaten altershalber zurückgetreten. Nun dürfte die Sedisvakanz in der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart, zu der auch die Dekanate Heilbronn und Hohenlohe gehören, vorbei sein. Der neue Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart steht fest. Sein Name wird aber noch streng geheim gehalten.

Er wird an diesem Mittwoch, 2. Oktober, zeitgleich im Vatikan in Rom und in Rottenburg am Neckar, dem Amtssitz des Bischofs von Rottenburg-Stuttgart, verkündet: und zwar um 12 Uhr. Dies hat die Bischöfliche Pressestelle am Dienstag überraschend mitgeteilt. Alle dachten, es dauert länger. Die feierliche Bekanntgabe beginnt demnach mit einem Orgelspiel. Danach wird die Ernennung bekannt gegeben und der neue Bischof der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Ganze wird auch per Livestream übertragen und kann auf der Homepage www.drs.de oder auf dem Youtube-Kanal der Diözese mitverfolgt werden.

Neuer Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart: Es wird schon lange spekuliert

Angeblich soll Papst Franziskus persönlich den zwölften Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart bekanntgeben. Wer ernannt und vom Rottenburger Domkapitel, im Prinzip also dem katholischen Rottenburger Kabinett, gewählt wurde, ist noch nicht bekannt.

Nach dem altersbedingten Amtsverzicht von Bischof Gebhard Fürst im vergangenen Dezember hat Generalvikar Clemens Stroppel die südwestdeutsche Diözese übergangsweise geleitet. Der promovierte Theologe und Priester pflegt gute Kontakte in die Region Heilbronn, etwa zur Heilbronner Deutschordensgemeinde und nach Bad Friedrichshall, wo er schon Hochzeiten gehalten hat. Insider nannten seinen Namen immer wieder als möglichen Fürst-Nachfolger. Aber auch dem amtierenden Rottenburger Weihbischof Gerhard Schneider räumten manche Chancen ein.

Neuer Bischof für Rottenburg-Stuttgart: So läuft das Wahlprozedere ab

Das Wahlprozedere richtete sich nach dem bereits im Jahr 1932 verabschiedeten Badischen Konkordat. Demnach reichte das Rottenburger Domkapitel, also im Prinzip das Regierungskabinett, beim Papst im Vatikan zunächst eine Liste sogenannter "geeigneter Kandidaten" ein. Erstmals waren dabei auch Mitglieder von katholischen Kirchengemeinden und Verbänden aufgerufen, Vorschläge zu machen.

Eine wichtige Rolle hinter den Kulissen, so heißt es immer wieder, spielte offenbar der Vatikanbotschafter in Deutschland, Nuntius Nikola Eterovic. Er gilt als romtreu und konservativ und stattete vor Jahren auch der Freien Katholischen Schule St. Kilian in Heilbronn einen Besuch ab. 

Wer steht wohl auf der geheimen Dreier-Liste?

Ein wichtiges Wort mitzureden hat allerdings vor allem der Papst. Denn weder die Rottenburger Vorschläge noch der Bericht des Nuntius sind für den Vatikan bindend. Franziskus, so heißt es etwa bei der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA), habe „frei eine eigene Dreierwahlliste erstellt“. Kleine Einschränkung: Laut Badischem Konkordat musste mindestens ein Heimatpriester aus der schwäbischen Diözese unter den drei Kandidaten sein. Aus diesen drei Vorschlägen wählte dann das Rottenburger Domkapitel den künftigen Leiter der Diözese, die sich im Prinzip mit dem Landesteil Württemberg deckt.

Welche Aufgaben hat eine Bischof, und welche Rechte?

Der Bischof ist Leiter eines Bistums, das auch Diözese genannt werden kann. Durch die Bischofsweihe steht er nach katholischem Verständnis in der Nachfolge der Apostel und besitzt die oberste Weihe-, Verwaltungs- und Gerichtsgewalt in seiner Diözese. So wird er gerne auch Oberhirte genannt. Priester seiner Diözese üben in seinem Auftrag ihr Amt aus, feiern mit der Gemeinde die Heilige Messe, predigen und spenden Sakramente. Dem Bischof selbst ist die Spendung besonderer Sakramente wie die Priesterweihe und Firmung vorbehalten. Laut Kirchenlexikon von katholisch.de muss er in seiner Diözese „die Einheit mit der Gesamtkirche schützen und Missbräuche vor allem in der Verkündigung des Wortes und der Feier der Sakramente verhindern".

Der Bischof muss dem Papst regelmäßig einen Bericht über seine Diözese vorlegen und den Papst persönlich besuchen. Auch die Ernennung bleibt – nach einer Wahl -  dem Papst vorbehalten. Mit Vollendung des 75. Lebensjahrs ist der Bischof verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Wird der Rücktritt angenommen – wie dies vor zehn Monaten bei Gebhard Fürst der Fall war - oder verzichtet ein Bischof "aus gerechtem Grund" auf sein Amt, wird er versetzt oder stirbt er, gilt der Bischofssitz als vakant. Man spricht auch von einer Sedisvakanz.

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