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L?wenstein

Tauben füttern verboten

  
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Stadt ändert polizeiliche Umweltschutzverordnung − Anleinpflicht für Hunde wird geprüft

Von Gustav Döttling
Löwenstein hat, wie andere Städte, ein Taubenproblem. Für die Tiere (hier am Heilbronner Siebenröhrenbrunnen) gilt nun ein Fütterungsverbot.Foto: Archiv/Feinäugle
Löwenstein hat, wie andere Städte, ein Taubenproblem. Für die Tiere (hier am Heilbronner Siebenröhrenbrunnen) gilt nun ein Fütterungsverbot.Foto: Archiv/Feinäugle

Künftig kann die Stadt Löwenstein das Füttern von Tauben auf öffentlichen Plätzen mit einem Ordnungsgeld ahnden. Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die polizeiliche Umweltschutzverordnung entsprechend geändert. Aufgenommen hat der Rat auch weitere Tatbestände, die nun mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden können. "Wir haben ein Taubenproblem und aktuell keine Möglichkeit das Füttern von Tauben an öffentlichen Plätzen zu verbieten", erläuterte Hauptamtsleiter Thomas Einfalt den Verwaltungsantrag.

Auch weitere Tatbestände, wie die illegale Müllentsorgung, wolle die Stadt in die Verordnung aufnehmen. Plakatierungen im Bereich der Löwen am Stutzparkplatz sollen künftig ebenfalls untersagt sein. "Behindern Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen die Sicht auf öffentliche Verkehrsflächen, müssen sie zurückgeschnitten werden, damit die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden", erläuterte Hauptamtsleiter Thomas Einfalt die Aufnahme eines Lichtraumprofil-Paragraphen. "Können wir auch eine Anleinpflicht für Hunde im Wald aufnehmen, sofern die Hunde ihrem Besitzer nicht gehorchen?", regte Förster und Stadtrat Alexander Fichtner an. Er habe keine Handhabe, gegen solche Hundehalter vorzugehen, die ihren Tieren im Wald freien Lauf lassen. "Wir werden das prüfen, und sofern es nicht mit höherrangigem Recht konkurriert, aufnehmen und in Kraft setzen", sagte Bürgermeister Schifferer zu.

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