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Besteuerung von Prostituierten: Fahnder stehen vor einem Problem

  
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Hohe Fluktuation der Prostituierten macht Besteuerung schwierig − Sanktionen bleiben aus

Auf Klingelschildern von Terminwohnungen steht oft nur der Vorname.
          Foto: Archiv/Friese
Auf Klingelschildern von Terminwohnungen steht oft nur der Vorname. Foto: Archiv/Friese

Die Besteuerung von Prostituierten ist in Heilbronn nach dem Düsseldorfer Verfahren geregelt. Demnach müsste jede Prostituierte 25 Euro pro Tag bezahlen. "Wenn sie uns bekannt sind, besteuern wir auch", sagt ein für diesen Bereich zuständiger Mitarbeiter des Finanzamts Heilbronn, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte.

Hilfreich sind den Beamten dabei Annoncen in der Zeitung oder im Internet. Und die bereits bekannte Adresse des H 7 in der Hafenstraße, dem einzigen Bordell im Stadt- und Landkreis Heilbronn.

Schwieriger wird es für Finanzmitarbeiter, wenn die Prostituierten nicht greifbar sind. "Wir haben auf dem Straßenstrich eine hohe Fluktuation", sagt der Mitarbeiter des Finanzamts. Man spreche die Frauen zwar an und fordere sie auch auf, am Düsseldorfer Verfahren teilzunehmen. Nicht zuletzt scheitere es jedoch an einer Sprachbarriere. Man würde im Einzelfall zwar auf die Bezahlung der Steuer drängen. Der Mitarbeiter des Finanzamts gibt aber auch zu: Sanktionen für säumige Zahlerinnen würden nicht verhängt.

Einfacher sei es bei Wohnungsprostituierten. Diese seien während ihrer Zeit in Heilbronn in ihren Etablissements anzutreffen. Hilfreich für die Steuerfahnder sind auch hier Annoncen und Anzeigen im Internet. Ein Wechsel der Frauen wird meist auf den einschlägigen Internetseiten mitgeteilt.

Wie viele Prostituierte in Heilbronn am Düsseldorfer Verfahren teilnehmen, sagt der Mitarbeiter des Finanzamts aufgrund des Steuergeheimnisses nicht. jükü

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