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15-Jährigen nach Stammheim geschickt

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Bretzfelder Intensivtäter wegen Schwarzfahrens zu halbem Jahr Haft verurteilt

Von Hagen Stegmüller
In Stammheim − hier der frühere RAF-Zellentrakt − saß bis vor wenigen Tagen ein 15-Jähriger aus Bretzfeld.Foto: dpa
In Stammheim − hier der frühere RAF-Zellentrakt − saß bis vor wenigen Tagen ein 15-Jähriger aus Bretzfeld.Foto: dpa

Öhringen - In der Verhandlung zeigte er seiner Adoptivmutter den ausgestreckten Mittelfinger. "Verpiss dich", herrschte der 15-jährige Angeklagte sie an, es folgten weitere Flüche. Spätestens jetzt wurde es der Richterin zu bunt.

Wegen Schwarzfahrens hat das Öhringer Amtsgericht einen 15-jährigen Bretzfelder zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Unmittelbar nach dem Schuldspruch wurde der Jugendliche abgeführt und in die U-Haft nach Stuttgart-Stammheim verfrachtet. Haftgrund: Fluchtgefahr.

Gestohlen Die Stadtbahn-Fahrten ohne Ticket waren nur die letzten Tropfen, die das Fass zum Überlaufen brachten. Bereits im Alter von zehn Jahren hatte das Kind mehrfach mit der Polizei zu tun. Es verprügelte Gleichaltrige und klaute in Öhringer Geschäften. Später ging der Bub mit dem Messer auf seine Mutter los. In den letzten Wochen hat der Bretzfelder, der gerade erst 15 geworden ist, mehrfach seine Mutter und die Oma um Geld erpresst. Unverhohlen drohte er mit Gewalt. Von seiner Beute kaufte er sich Marihuana.

Inzwischen ist ein neues Verfahren gegen den 15-Jährigen anhängig. Er soll im Kreis Karlsruhe zusammen mit einem Komplizen in einen Supermarkt eingebrochen sein. Zuvor war er dort aus einem Heim für schwer Erziehbare rausgeflogen. Auch in Hohenlohe hat der Jugendliche einen Schulausschluss hinter sich.

Mittlerweile ist der 15-Jährige wieder zu Hause. Nach drei Wochen Stammheim wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Das Öhringer Amtsgericht machte dem Jugendlichen zur Auflage, ab September wieder die Schule zu besuchen. Allerdings ist das Gericht nicht restlos davon überzeugt, dass die drei Wochen hinter Gitter den 15-Jährigen nachhaltig beeindruckt haben.

Mindeststrafe Beim Haftrichter soll der Bretzfelder nur eingeschränkt Reue gezeigt haben. Bei der Verhandlung wegen Schwarzfahrens hatte er noch getönt, dass ihn das alles nicht interessiere. Er könne auch nichts Schlimmes daran erkennen, manchmal ohne Fahrschein nach Heilbronn zu fahren. Die Jugendgerichtshilfe erkannte bei dem 15-Jährigen "schädliche Neigungen". Nachdem sich das Gericht dieser Wertung angeschlossen hatte, wurde die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft verhängt.

Das Öhringer Amtsgericht will nun beobachten, ob sich der 15-Jährige künftig an die Regeln hält. Sollte das der Fall sein, könnte die Haft- in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden.

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