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Meinung zum Hambacher Forst-Urteil: Juristische Klatsche für Laschet

  
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Das Urteil zum Hambacher Forst fällt auf den Ministerpräsidenten zurück, findet unser Autor.

Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat gerade einen Lauf. Unglückliche Auftritte und abstürzende Umfragewerte begleiten den Aachener seit vielen Wochen, die Zeit für die von ihm erhoffte Wende im Wahlkampf wird knapp. Nun muss Laschet auch noch eine juristische Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch die Räumung des Hambacher Forstes 2018 durch die Stadt Kerpen als rechtswidrig verurteilt.


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Gericht: Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig


Der Richterspruch fällt natürlich auf NRW-Ministerpräsident Armin Laschet zurück, schließlich hatte seine Landesregierung die Stadt Kerpen und den Kreis Düren seinerzeit angewiesen, die von Braunkohlegegnern besetzten Baumhäuser zu räumen. Was seither vermutet wird, hat das Gericht nun bestätigt: Laschet und sein Kabinett hatten den Brandschutz als Begründung für die Räumung nur vorgeschoben. Tatsächlich ging es darum, die Aktivisten aus dem Wald zu bekommen, der wenig später gerodet werden sollte, um dem Energiekonzern RWE den Abbau von Braunkohle zu ermöglichen. 2019 tauchte ein heimlich aufgenommenes Video auf, in dem Laschet zugibt, dass er einen Vorwand brauchte, um den Wald räumen zu lassen.

Bekanntlich wurde der Hambacher Forst nach einem entsprechenden Gerichtsurteil und einer Großdemo doch nicht gerodet. Doch der Imageschaden war da und wird nun von den Kölner Richtern bekräftigt: Laschet, der Kohlebaron, Laschet der Förderer von RWE. Durch das Urteil werden sich all jene bestätigt sehen, die dem Unions-Kanzlerkandidaten nachsagen, es mit dem Klimaschutz nicht so ernst zu meinen.

 

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