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Gericht: «Hängt die Grünen»-Plakate dürfen bleiben

  
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Rechtsextreme hängen Plakate auf, auf denen gefordert wird, die Grünen zu erhängen. Alles in Ordnung, findet ein Gericht.

Von dpa
Ein zerstörtes Wahlplakat der Grünen (Symbolfoto).
Ein zerstörtes Wahlplakat der Grünen (Symbolfoto).  Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Die rechtsextreme Splitterpartei «III. Weg» darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan «Hängt die Grünen» in Zwickau weiter aufhängen, allerdings nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des «III. Wegs» statt, wie es am Dienstag mitteilte - allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck «Hängt die Grünen» binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine «losgelöste Wahrnehmung» der Plakate des «III. Wegs» und deren «kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen».

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei «III. Weg» als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen.

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Kommentare

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Patrick Denz am 16.09.2021 06:00 Uhr

laut Gericht könne der Slogan als Aufruf an die Sympathisanten der Partei "Der III. Weg" gedeutet werden,Plakate der Partei (die auch eine grüne Parteifarbe hat) aufzuhängen.
Zu dem Aufruf auf dem Plakat steht nämlich weiter in kleinerer Schrift: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt."

Sollte vollständigkeitshalber auch erwähnt werden.

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