Wusch der Bäcker am Tattag seine Hose?

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siegelsbach Ex-Verlobte belastet Tatverdächtigen Alfred B. schwer - Handschuhe in den Hosentaschen

Von Carsten Friese
Seine Ex-Verlobte hat Bäcker Alfred B. mit einer Aussage zum Tatnachmittag belastet. Vor dem Landgericht hatte die Frau ihre Aussage verweigert.Foto: Archiv/Veigel
Seine Ex-Verlobte hat Bäcker Alfred B. mit einer Aussage zum Tatnachmittag belastet. Vor dem Landgericht hatte die Frau ihre Aussage verweigert.Foto: Archiv/Veigel

Fall - Ein belastendes Indiz steht gegen den angeklagten Dorfbäcker im Fall um den Siegelsbacher Raubmord neu im Raum: Alfred B.s Ex-Verlobte hat ihn nach Informationen der Heilbronner Stimme damit belastet, dass er sich am Nachmittag des blutigen Überfalls auf die Siegelsbacher Sparkassenfiliale umgezogen und seine Latzhose gewaschen haben soll. Dabei soll die Ex-Verlobte beobachtet haben, wie Stoffhandschuhe und eine Plastiktüte aus den Taschen der Hose zum Vorschein kamen.

Zum zweiten Mal ist der 49-jährige Dorfbäcker angeklagt, am 7. Oktober 2004 die Siegelsbacher Sparkasse überfallen, 33 000 Euro erbeutet, eine Bankkundin erschossen, deren Ehemann und den Bankangestellten lebensgefährlich verletzt zu haben. Am 22. Mai hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den umstrittenen Freispruch des Heilbronner Landgerichts aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung ans Landgericht Stuttgart verwiesen. Seit diesem Tag sitzt Alfred B. wieder in Untersuchungshaft, wo er zuvor bereits 558 Tage war.

Wenn die Aussage seiner früheren Braut wahr ist, hätte sie durchaus Gewicht. Der Bankangestellte hatte im Verfahren ausgesagt, dass er das Geld für den Täter in eine Plastiktüte gepackt habe. Handschuhe können Fingerabdrücke am Tatort vermeiden. Und warum eine typische Arbeitshose eines Bäckers und Jägers am Nachmittag dringend gewaschen werden muss, bedürfte auch einer Erklärung.

Viel Raum für Spekulationen. Die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer Haltung und kommentiert keine Informationen. Er werde „weder etwas bestätigen noch dementieren“, sagte Staatsanwalt Martin Renninger.

Weggezogen Auch Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Alfred B., sagt zu neuen Behauptungen nichts. Nur dies: In der Beweisaufnahme müssten die Gesamtumstände der Aussageentstehung und die Persönlichkeitsstruktur der Zeugin erörtert werden. Im ersten Verfahren vor dem Heilbronner Landgericht hatte die Verlobte von Alfred B. ihre Aussage als Angehörige verweigert. Zuvor hatte sie sich im Gefängnis mit dem verhafteteten Bäcker verlobt. Nach HSt-Informationen ist die Frau wenige Tage vor dem Freispruch für Alfred B. weggezogen. Sie lebt in einem anderen Teil von Baden-Württemberg.

Unterdessen hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Justizkreisen auch deutlich kritische Stimmen hervorgerufen. In einem Beitrag im Südwestdeutschen Gerichts-Info-Dienst wirft ein Autor am Beispiel des Siegelsbach-Falles die Frage auf, „wer kontrolliert eigentlich den Bundesgerichtshof?“

Vorwurf Willkür Von einer „willkürlichen Beweisumkehr“ beim 1. Strafsenat ist in dem Text die Rede. Vor allem die Aussage des Vorsitzenden Armin Nack zu den Angaben eines Entlastungszeugen, der den Bäcker kurz vor der Tat ortsauswärts fahren sah, kritisiert der Autor. Es gebe Zeugen, „die an ihre eigenen Fantasiegebilde glauben“, hatte Nack formuliert. Mit einer solchen Einstellung, so der Autor, könnte jeder Zeuge nach Gutdünken als glaubwürdig oder unglaubwürdig eingestuft werden. Umgekehrt hätte der Bundesgerichtshof im aktuellen Fall auch bei den zwei überlebenden Zeugen vom Tatort in der Siegelsbacher Bankfiliale an ein Fantasiegebilde glauben „und deshalb den Freispruch bestätigen“ können.

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