Abmahnung, weil er Margret Mergens Wunsch nicht nachkam

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Heilbronns Erste Bürgermeisterin wollte Beitrag für Stadtbahnbuch - Projektleiter schrieb nicht als Ghostwriter - Prozess

Von Joachim Friedl
Das Corpus delicti: Das Stadtbahn-Buch erschien ohne Mergen-Artikel.
Das Corpus delicti: Das Stadtbahn-Buch erschien ohne Mergen-Artikel.
 Das Buch „Die Stadtbahn Heilbronn - Schienenverkehr zwischen Eppingen und Öhringen“ erschien Ende des vergangenen Jahres ohne einen Beitrag von Margret Mergen (44). Dabei hatte die Erste Bürgermeisterin der Stadt Heilbronn und Vorsitzende des Stadtwerke-Aufsichtsrats es sich so sehr gewünscht, in diesem Buch als Autorin zu erscheinen.

Zu gerne hätte sich Margret Mergen als Buchautorin gesehen.
Doch diesem Wunsch kam Alfred Krüger, kaufmännischer Projektleiter „Stadtbahn“ bei den Stadtwerken, nicht nach. Grund: „Ich wusste nicht, dass ich für Frau Mergen als Ghostwriter einen Artikelentwurf fertigen sollte. Aktennotizen haben mich nie erreicht“, schildert er die Dinge aus seiner Sicht. Und so wurde aus dem Wunsch eine Abmahnung, mit dem Vorwurf, Krüger habe „vorsätzlich den Wunsch von Margret Mergen missachtet“.

Gestern trafen sich Alfred Krüger (56) und die Stadtwerke Heilbronn vor dem Arbeitsgericht. Die Güteverhandlung leitete die Direktorin Merve Feldmann persönlich.

Nicht nur einmal zeigte sich die Arbeitsrichterin im Verlauf der einstündigen Verhandlung „verwundert“. So hinterfragte sie, weshalb die Aufsichtsratsvorsitzende an der Stadtwerke-Geschäftsleitung vorbei Weisungen an Mitarbeiter erteile, obwohl sie kein Weisungsrecht habe („. . .macht Frau Mergen das immer so?“) und weshalb sie sich nicht an den Redaktionkreis, dem auch ihr Bürgermeister-Kollege Ulrich Frey angehörte, gewandt und um Aufnahme als Autorin gebeten habe. Die Themenliste lag bereits 2001 vor. Alfred Krüger war kein Mitglied des Redaktionsteams.

Alfred Krüger wurde abgemahnt, weil er als Ghostwriter nicht zur Feder griff.
Alfred Krüger wurde abgemahnt, weil er als Ghostwriter nicht zur Feder griff.
Nach Einschätzung der Arbeitsrichterin sah der Redaktionskreis „angeblich keine Notwendigkeit, dass Frau Mergen einen Beitrag schreibt“ und „erkannte im Gegensatz zu den Stadtwerken ob des fehlenden Artikels auch keinen Imageschaden“: „Ist es nun ein Imageschaden für die Stadtwerke oder für Frau Mergen“, fragte Merve Feldmann, ließ die Antwort aber offen.

Unbeantwortet ließ die Richterin auch die Frage, ob Manfred Schmidt, kaufmännischer Stadtwerke-Direktor, die Abmahnung angeordnet oder auf Weisung von Margret Mergen gehandelt hat. Der Stadtwerke-Vertreter Horst Alber: „Das weiß ich nicht.“

Ungeachtet dessen, ob Mergen ihren Wunsch zu missverständlich formuliert, Krüger ihn vergessen hat oder ob er nie bei ihm ankam, stellte Feldmann fest: „Diese Abmahnung ist ungewöhnlich.“ Und Alfred Krüger versicherte: „Hätte ich davon gewusst, hätte ich den Artikel für Frau Mergen geschrieben.“

Nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung erklärten sich beide Seiten bereit, dem „Vorschlag zur Güte“ zu folgen. Danach verpflichtet sich Krüger, „alle Wünsche der Aufsichtsratsvorsitzenden Mergen zu erfüllen, sobald die Geschäftsleitung sie als Anweisung formuliert“. Die Stadtwerke streichen im Gegenzug die Abmahnung aus der Personalakte „Krüger“. Allerdings ließen sie sich ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen.

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