Mutter schläft mit Freund ihrer Tochter
Sexueller Missbrauch in umgekehrter Form - Heilbronner Jugendschöffengericht verurteilt Hohenloherin
Wenn eine Verhandlung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Gerichts-Tagesordnung steht, ist die Rollenverteilung in aller Regel klar: Angeklagt ist ein Mann beliebigen Alters, oft nach außen hin als Typ bekannt, der keiner Fliege etwas zuleide tun kann. Opfer sind ein oder mehrere Mädchen, oft sehr jung und oft in einem Vertrauensverhältnis zum Angeklagten stehend.Was das Heilbronner Jugendschöffengericht gestern als schweren sexuellen Missbrauch von Kindern verhandelt, ist das Gegenteil des Üblichen: Einer 48-jährigen Hausfrau aus dem Hohenlohischen wird vorgeworfen, mit dem 13-jährigen Freund ihrer Tochter Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im März 2003, zwei Tage vor seinem 14. Geburtstag, übernachtet der Junge bei seiner Freundin. Tochter, Freund und Mutter schlafen im gleichen Bett. Als die Tochter zur Toilette geht, nutzt die Mutter die Abwesenheit, um mit dem 13-Jährigen zu schlafen. In der folgenden Nacht wiederholt sich das Ganze.Die Antworten, die es vor Gericht gestern gibt, sind schnell aufgezählt: ein pauschales Geständnis der Frau ("ich schäme mich aufrichtig") und ein Urteil, das dem entspricht, was Staatsanwalt wie Verteidiger einmütig gefordert haben: vier Monate Haft auf Bewährung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei minderschweren Fällen. Andere Fragen, die sich aufdrängen, bleiben wegen des Geständnisses und des damit verbundenen Verzichts auf die Aussagen der acht geladenen Zeugen unbeantwortet. Wie kommt es dazu, dass alle drei in einem Bett schlafen? Und warum kommt der Junge in der Nacht nach der ersten Tat gleich wieder zum Übernachten?Der psychiatrische Gutachter attestiert der Hohenloherin einen Intelligenzquotienten von 63, was "im Bereich einer leichten Intelligenzminderung" liegt und "dem Schwachsinn im Gesetzessinn entspricht". Trotzdem sei ihr klar gewesen, dass sie unrecht getan habe."Hätten die Taten zwei Tage später stattgefunden, wäre es nicht strafbar gewesen", betont Staatsanwalt Christoph Meyer in seinem Plädoyer. "So ist es ein Verbrechen." Diese entscheidende zeitliche Komponente liegt in der einen Waagschale. In der anderen ein interessanter Unterschied, den der Staatsanwalt anführt: "Wäre das Opfer ein Mädchen gewesen, wäre die Sachlage anders. Bei Jungen in diesem Alter ist nicht damit zu rechnen, dass sie irgendwelche Schäden davontragen. Im konkreten Fall ist das auch nicht geschehen." Drei Monate Mindestfreiheitsstrafe sieht das Gesetz für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor; mit vier Monaten als Gesamtstrafe für beide Taten bleiben Plädoyers und Urteil ganz am unteren Ende der Skala.
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